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ᐅ Elektro-Planung


Erstellt am: 04.02.16 09:12

A
Andre8999
04.02.16 09:12
Hallo zusammen,

wir bauen mit einem Architekten und haben Leistungsphase 1-8 beauftragt. Der Architekt möchte eine detaillierte Elektroplanung mit uns gemeinsam ausarbeiten. Nun haben wir mit einem Elektroinstallateur gesprochen, der uns ein Angebot unterbreitet hat. Er meinte, dass wir uns dann sowieso noch mit dem Elektromeister zusammensetzen, der uns das im Detail plant.
Bekomme ich dann eine doppelte Planung? Ich hatte mit dem Architekten vereinbart, dass wir flexibel auch Leistungsbausteine herauslassen können, falls wir sie selbst erbringen bzw. doch nicht benötigen.

Wie war das bei euch? Wurde die Elektrik vom Architekten geplant oder vom Elektroinstallateur?

Viele Grüße
André
N
nordanney
04.02.16 09:34
Mit dem Elektriker, teilweise auch erst während der Bauphase.
S
Sebastian79
04.02.16 09:35
Architekten können meist die TGA-Planung selbst gar nicht erbringen und lass es entweder extern erstellen oder halt mit der Elektrofirma.

Wenn Deiner das kann, dann würde ich das auch machen lassen und dann plant die E-Firma auch nichts weiter, sondern muss sich an die Planung des Architekten halten.

Aber dann soll er es auch "drauf" haben und alle aktuellen Vorschriften einfließen lassen. Ich stehe dem skeptisch gegenüber und würde das der Elektrofirma aufbürden.

Allerdings hat die zentrale TGA-Planung den Vorteil bzgl. Leitungsverlaufplanung, was dann hinterher wieder der Estrichdämmung etc. zu gute kommt.
A
Andre8999
04.02.16 10:40
Danke für eure Tipps! Ich habe morgen ein Gespräch mit ihm und werde das nochmal erörtern. Die Elektro-Firma macht auch Heizung, Sanitär und Lüftung. Ich werde alle Gewerke dort beauftragen. Bzgl. Estrichdämmung sind die ja ohnehin im Boot, wg. der Fußbodenheizung, die sie verlegen.
S
Sebastian79
04.02.16 10:41
Normal haben die aber it der Estrichdämmung nix zu tun, denn Fußbodenheizung und Dämmung sind zwei verschiedene Gewerke 😉.
N
nightdancer
04.02.16 12:58
Wenn der Architekt die Elektroplanung macht, da darf er dafür auch ein Entgelt verlangen, was mit dem normalen Honorar nicht abgedeckt ist.
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