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ᐅ Wem gehören die Rücklagen bei Verkauf einer Eigentumswohnung


Erstellt am: 18.12.15 11:05

H
HB-NH2015
18.12.15 11:05
Schwiegervati hat eine vermietetee Eigentumswohnung in einem 10-Familienhaus verkauft.

Verwaltet wird das Ganze durch eine Immobilienfirma die von allen Eigentümern über die monatlichen Nebenkosten (nicht die Nebenkosten der Mieter) auch Rücklagen für größere Reparaturen oder Vorfälle einbehält.
Diese haben aktuell einen Stand von etwa 1.500 € je Wohneinheit.

Nun wurde von ihm vor dem Verkauf vergessen das Thema Rücklagen anzusprechen bzw. es in den Kaufpreis einzupreisen. Notarvertrag ist unterschrieben. Übergabe im März 2016.

Sind die Rücklagen "Teil der verkauften Wohnung"? Wem gehören Sie nach Verkauf?
Werden sie dem Schwiegervater ausgezahlt und der neue Eigentümer muss selbst den Topf entsprechend aufstocken bzw. macht es Sinn das zu fordern oder muss Schwiegervati das Geld als Verloren verbuchen weil es mit dem Wohnungsverkauf in das Eigentum des Käufers übergeht.
B
Bauexperte
18.12.15 11:12
Hallo,
HB-NH2015 schrieb:

... oder muss Schwiegervati das Geld als Verloren verbuchen weil es mit dem Wohnungsverkauf in das Eigentum des Käufers übergeht.
Ja. Das ist die sog. Instandhaltungsrücklage.

Weder Verkäufer noch Käufer können sich die Instandhaltungsrücklage auszahlen lassen, sie verbleibt immer bei der Wohnung - gehört auch nicht wirklich dem neuen Eigentümer. Deshalb hätte Dein Vater sie beim Verkauf berücksichtigen müssen; jetzt hat er leider das Nachsehen. Er kann zwar mit den neuen Eigentümern über seinen Irrtum sprechen - auf eine eventuelle Erstattung müssen sie aber nicht eingehen.

Grüße, Bauexperte
D
Doc.Schnaggls
18.12.15 11:24
Hallo,

die gebildeten Rücklagen gehören der Eigentümergemeinschaft als juristische Person - nicht den einzelnen Eigentümern.

Insofern verbleibt dieses Geld beim Verkauf auch bei der Eigentümergemeinschaft, in die der neue Sondereigentumsinhaber eintritt.

Üblicherweise wird dies auch im notariellen Kaufvertrag schriftlich fixiert - hier hat wohl der Notar ein bisschen "geschlafen".

Ähnlich verhält es sich mit Gewährleistungsansprüchen für die verkaufte Wohnung und / oder mitverkauftes Zubehör: Diese müssen ebenfalls im Notarvertrag aufgeführt werden, damit sie auf den neuen Eigentümer übergehen.

Grüße,

Dirk
H
HilfeHilfe
21.12.15 08:27
Jo bleibt in der Eigentümergemeinschaft. Ich sag mal 1.500€ sind viel Geld aber zu verschmerzen
T
tomtom79
21.12.15 09:04
Warum verschmerzen? Das ist üblich und auch richtig so.

@doc warum sollten die aufgeführt werden sie sind Bestandteile der Wohnung wie Türen Fenster usw.
Rücklagen können aber positiv auf den Kaufpreis wirken. Wobei es ist sogar besser sie nicht anzugeben für den Käufer, da sie sich auf die Grunderwerbsteuer auswirken.
H
HB-NH2015
21.12.15 14:51
Danke für die Antworten.
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