ᐅ Private Grünfläche - Rechte und Pflichten?
Erstellt am: 13.11.15 21:31
Hallo,
durch Glück hatten wir die Möglichkeit uns ein ~900qm großes Grundstück zu reservieren. Bei genauerem Lesen des B-Plans haben wir nun gesehen, dass die 900qm ca. 150qm private Grünfläche beinhalten. In der Festsetzung steht neben Anweisungen zur Bepflanzung folgender Text: "Die Anlage von Fuß-, Rad- und Reitwegen in einer Breite von Max. 3m und in wassergebundener Bauweise ist zulässig." Wie gesagt, im Bebauungsplan ist das Areal als private Grünfläche bezeichnet.
Wie muss /darf ich den Text in der Festsetzung nun verstehen? Ist ggf. die Gemeinde berechtigt auf dieser private Grünfläche als Rad-, Fuß- oder Reitweg zu benutzen?
Ich habe bereist nach einer Definition von "privater Grünfläche" gesucht, bin da aber auch nicht so richtig fündig geworden. Könnt ihr mir da weiterhelfen? Welche Rechten und Pflichten bring so eine private Grünfläche mit sich?
Viele Grüße
durch Glück hatten wir die Möglichkeit uns ein ~900qm großes Grundstück zu reservieren. Bei genauerem Lesen des B-Plans haben wir nun gesehen, dass die 900qm ca. 150qm private Grünfläche beinhalten. In der Festsetzung steht neben Anweisungen zur Bepflanzung folgender Text: "Die Anlage von Fuß-, Rad- und Reitwegen in einer Breite von Max. 3m und in wassergebundener Bauweise ist zulässig." Wie gesagt, im Bebauungsplan ist das Areal als private Grünfläche bezeichnet.
Wie muss /darf ich den Text in der Festsetzung nun verstehen? Ist ggf. die Gemeinde berechtigt auf dieser private Grünfläche als Rad-, Fuß- oder Reitweg zu benutzen?
Ich habe bereist nach einer Definition von "privater Grünfläche" gesucht, bin da aber auch nicht so richtig fündig geworden. Könnt ihr mir da weiterhelfen? Welche Rechten und Pflichten bring so eine private Grünfläche mit sich?
Viele Grüße
E
EveundGerd13.11.15 22:06Du fragst am Besten bei der zuständigen Behörde nach.
B
Bauexperte14.11.15 14:02Hallo,
Eve hat schon richtig geantwortet; frage bei der verkaufenden Gemeinde nach. Nur dort erhältst Du die Auskünfte, welche Du benötigst, über eine finale Kaufentscheidung nachzudenken.
Grüße, Bauexperte
Salomea schrieb:Ja; das sollte sich imho im Preis pro Quadratmeter (für 150 qm) niederschlagen.
Ist ggf. die Gemeinde berechtigt auf dieser private Grünfläche als Rad-, Fuß- oder Reitweg zu benutzen?
Salomea schrieb:Zumeist ist es so, daß Du solche Grundstücksanteile pflegen mußt; sie "optisch" Deinem Garten zuordnen aber nicht mittels Pflanzen oder gar Zäunen von der Benutzung aussperren darfst.
Welche Rechten und Pflichten bring so eine private Grünfläche mit sich?
Eve hat schon richtig geantwortet; frage bei der verkaufenden Gemeinde nach. Nur dort erhältst Du die Auskünfte, welche Du benötigst, über eine finale Kaufentscheidung nachzudenken.
Grüße, Bauexperte
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