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ᐅ Neue Energieeinsparverordnung ab 2016 -> was bauen?


Erstellt am: 08.09.15 22:06

B
Bauexperte
11.09.15 11:43
Frage gerne nach - Du darfst nur von mir keine Antwort erwarten; bin doch kein Banker. Und ja - der link kann gerne stehen bleiben

Ich habe lediglich das weiter gegeben, was ich aus dem jüngsten Gespräch mit unserem Finanzierer an Info behalten habe. Kann auch sein, daß er als Neuerung bei KfW 55 von 30 Jahren gesprochen hat; wenn, weiß ich es nicht mehr und habe es dem zufolge auch nicht erwähnt. An TEUR 100 statt TEUR 50 kann ich mich aber gut erinnern.

Ich bin zuversichtlich, daß es hier Mitglieder gibt, welche sich genauestens mit der Beantwortung Deiner Frage beschäftigen werden

Grüße, Bauexperte
H
Häuslebau3r
11.09.15 12:07
Besten Dank Bauexperte, ich wollte dich hier auch nicht in Erklärungsnot bringen nur interessiert mich das Thema natürlich brennend.

Für mich wäre eine längere Zinsbindung beim KFW interessanter als alles andere, aber das wird man wohl leider nicht erwarten dürfen. Man weiß bei KFW Neuverzinsungen halt auch nie wo der der Weg nach 10 Jahren hin geht. (Natürlich sicher nicht ins unermessliche) aber man weiß es dort eben auch nicht.

Ich warte nun auch mal zuversichtlich auf Mitglieder die evtl. mehr im Finanzbereich tätig sind
O
oleda222
11.09.15 13:17
Wie passt das
Bauexperte schrieb:
Und ja - der link kann gerne stehen bleiben

mit diesem Passus zusammen:
Forenregeln und AGB schrieb:

3.4) Links
Links und Verweise auf andere Internetseiten sind strickt untersagt und führen zur Sperrung des Benutzeraccounts

@Häuslebau3r
Lt. KfW-Merkblatt für das KfW 153-Programm ab 1.4.2016 gibt es eine 30/5/20 Förderung.
B
Bauexperte
11.09.15 13:28
oleda222 schrieb:
Wie passt das
[...]
mit diesem Passus zusammen:
[...]
Ich kann nicht für den Admin Antworten; gehe aber davon aus, daß mit diesem Passus llinks zur KfW nicht gemeint sein werden. Dagegen alle links zu Anbietern oder vergleichbarer Foren schon.

Und - für den Fall, daß ich mich irre - erhalte ich die Schelte und nicht Hauslebau3er; also alles gut

Grüße, Bauexperte
O
oleda222
11.09.15 13:53
Mich wundert nur, das selbst so ein Satz noch Interpretationsspielraum lässt und dann noch explizit eine Bank mit den Link beworben werden darf. Aber man lernt nie aus...
H
Häuslebau3r
11.09.15 18:51
Also wegen dem einen Link wollte ich nun keinen Aufriss machen.. das manches immer so ausufert.

Habs gefunden und danke oleda22 für den Hinweis. Zitat aus dem Merkblatt:

"bis zu 20 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 bis 3 Tilgungsfreijahren und mit einer 10-jährigen (20/3/10)
oder 20-jährigen Zinsbindung (20/3/20" bzw. bis zu 30 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 bis 5 Tilgungsfreijahren und mit einer 10-jährigen (30/5/10) oder 20-jährigen Zinsbindung (30/5/20).

Des Weiteren sind auch die 100.000€ vermerkt Zitat:
"Der maximale Kreditbetrag beträgt 100.000 EUR pro Wohneinheit."

Genau das stimmt mich nun doch wieder positiv, was KFW betrifft. Natürlich wird der Zins entscheidend sein, aber eine lange Laufzeit bietet doch Sicherheit.

Steht die KFW denn im Kredit Prio an erster Stelle zum bedienen (tilgen) oder nach zb. dem Bankdarlehen?
kfwzinsbindungmerkblattkreditlaufzeit