Glanzmispel wächst ähnlich schnell wie Kirschlorbeer, bei uns zumindest. Eibe wesentlich langsamer. Aber daher ja auch der Hinweis auf den Preis, man kann ja entsprechend hohe Sträucher kaufen.
Bei uns im Ort hat sich ein Privatmensch das Schloss gekauft und saniert es seit Jahren in Eigenleistung und Eigenregie. Völlig unvernünftig, völlig unpraktisch, aber es war sein Traum, ein Schloss zu haben, und es war zu haben.
Nicht immer muss man sich nur von der Vernunft leiten lassen...
Nö, auch Lebensqualität gehört zur Alltagstauglichkeit. Wenn ich da, wo ich mich überwiegend aufhalte, auf eine häßliche Mauer gucken muss, werde ich da nicht glücklich, auch wenn alles Andere noch so praktisch ist.
So hat eben Jeder andere Vorstellungen vom Leben und Wohnen.
Ich finde einen schönen Blick vom Ess-/Arbeitsplatz viel wichtiger als evtl. 3 oder 4 m Laufweg. Ein paar Schritte laufen schadet (fast) Niemandem. Den Blick beim Essen in die Landschaft schweifen lassen ist (für mich) einfach...
Das will er in Eigenleistung machen.
Und wenn du dir die Bilder ansiehst müssen längst nicht alle Böden gemacht werden. Da liegt tolles Parkett, warum sollte man das erneuern?
Was ist bei der Immobilie NIEMALS machen würde, ist das Schwimmbad außer Betrieb setzen. Das ist doch DAS Highlight an...
Ich würde einfach mal beim Bauamt anrufen und nachfragen. Schilder denen, was du möchtest und feag, ob es machbar ist. Haben wir so gemacht und war gut so.
Ich denke, das ist dann nicht zu dunkel.
Wir haben sogar eine komplette Glaswand, für uns ist das perfekt. Macht den ganzen Raum offener und heller. Ja, man wird dann beim duschen gesehen von den Menschen, die ins Bad kommen. Das sind aber (zumindest bei uns) nur Familienmitglieder, die mich eh...
Das stimmt. Aber warum sollte man in der Zeit etwas verbieten, was 1 Tag später erlaubt wäre?
Aber egal, das Sinnvollste ist, beim zuständigen Bauamt nachzufragen.
Warum nicht? Und aus welcher Rechtsgrundlage leitest du das ab?
Uns wurde es genau so damals vom Bauamt begründet.
Anders würde auch aus meiner Sicht keinen Sinn machen, weil du ja theoretisch 1 Tag nach Vollendung des Baus einen entsprechenden Umbau durchführen könntest.
Grundsätzlich gilt: In der Bauordnung seines Bundeslandes nachsehen. Und evtl. beim zuständigen Bauamt fragen.
Wenn ich mir die Bauordnung unseres Bundeslandes ansehe, steht da drin, dass Fenster, Türen und nichttragende Innenwände genehmigungsfrei sind. dem zufolge kannst du die natürlich auch...
Zumindest bei uns kannst du Fenster, Türen und Innenwände beliebig verschieben. Solange du dich an Bebauungsplan (sofern vorhanden) oder ortsübliche Bebauung und an Vorgaben für Fenstergrößen hältst. Könntest du ja später auch ändern ohne einen erneuten Bauantrag zu stellen. Ich hatte das damals...