In BW gilt folgendes: "Geschosse sind oberirdische Geschosse, wenn ihre Deckenoberkanten im Mittel mehr als 1,4 m über die Geländeoberfläche hinausragen; im Übrigen sind sie Kellergeschosse."
Bei 10% Gefälle sollte der Keller sowieso ein Wohnkeller werden. Schon wegen der Kosten.
Legt der...
Wenn Du mehr Informationen vom Grundstück lieferst, kann man auch besser helfen. @ypg hat ja schon gesagt wo es drauf ankommt.
Wie teuer ist denn die Baulücke?
50 cm Kniestock ist mMn kein KO Kriterium. Da können im Bebauungsplan ganz andere Bedingungen die Entscheidung beeinträchtigen...
Ist doch gut wenn ich die Ideen aufzeichne. Sind ja dann schon 3 die den Vorschlag machen. Meiner Meinung nach sollte das Haus sogar mit 12,5 * 8m funktionieren.
Hier mal Dein Entwurf in #22
Ich habe mal den Nordpfeil gedreht.
Die 450 m2 machen das nicht besser.
Hier mal mein Vorschlag.:
CP 6*6m
Abst. 3*3m
So geht auch ein Photovoltaik Anlage Richtung SSW
Am Hang sollte das eher sowieso mit Wohnkeller funktionieren. Was verstehst Du unter leicht am Hang? Zeig mal den Lageplan am besten mit Höhenlinien. Oder Fotos vom Grundstück.
Welche Ausnahmen das Bauamt akzeptiert siehst am Besten in der Umgebung.
Kannst Du machen. Aber besser ist Du schreibst hier wie das Baugebiet / Bauort heist. Dann finden wir das schon. Eine Aussage um welches Grundstück es sich handelt ist dann hilfreich.