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Zuletzt Aktiv: 22.04.2017
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Das ist leider erneut kompletter Unfug, denn wenn der F-Plan der übergeordneten (!) Plaungsbehörde (!) nicht vorliegt (oder zumindest nicht parallel passend zum Bebauungsplan geändert wird) verkauft keine Gemeinde auch nur einen einzigen Quadratmeter Bauland - Ausnahmen sind privilegierte BV im Auße...
Die Regelung bezieht sich nicht auf einzelne Bauteile, sondern auf die jeweilige Grenze des Baugrundstücks. Es wird also zusammengerechnet, ansonsten würde die Regelung auch keinen Sinn machen, weil dann jeder sein Grundstück komplett mit Bauteilen bebauen würde, die jeweils Max. 9m lang sind. Wenn ...
Wenn es keinen entsprechenden F-Plan gibt, hat das Null Aussicht auf Erfolg. Ok - wenn man selbst der Landwirt ist, der eigene Bruder der Bürgermeister, alle Nachbarn im Schützenverein, kein Neider Wind davon bekommt und man noch irgendeinen Spezi bei der Behörde kennt, die den F-Plan aufstellt, kan...
Die Baufirma will ja irgendwann mal an die 10T€ ran, die man natürlich nur auszahlt, wenn das Pflaster iO ist. Dass der Mangel zu Lasten des GU geht, ist ja offensichtlich nachweisbar. Wenn man den Architekten ans Telefon kriegt, würde ich ihn zu einem Ortstermin laden, möglichst zeitnah. Wenn das n...
Widerspruch ist nicht möglich, man muss schon gegen den rechtmäßig aufgestellten Bebauungsplan klagen - die Aussicht auf Erfolg dürfte äußerst übersichtlich sortiert sein. Viel wichtiger ist allerdings die Frage, warum man sich ein Grundstück kauft, dessen Bebaubarkeit im Bebauungsplan eindeutig ger...
Den Gang zum Bauamt kannst Du Dir sparen, solange sich Dein Gebäude nicht massiv von der sonstigen Bebauung abhebt. Dazu reichen 20cm Höhenunterschied nicht aus. Kann natürlich bei der Bauabnahme auffallen, ich würde aber darauf wetten, dass das eben gerade nicht auffällt und auch niemanden interess...
Wie man es auch macht, bei so einem Grundstück würde mich ganz stark interessieren, wo das Wasser bei einem Starkregen abfließt. In dem Zusammenhang ist auch ganz wichtig zu wissen, was der höherliegende Nachbar plant bzw. was der machen darf/muss, um das Regenwasser in den Griff zu kriegen. MfG Dir...
Es gibt keine starke Höhendifferenz. Das Gefälle entspricht 0,2m/8m = 2,5%. Es braucht schon 1%, damit Regenwasser überhaupt ordentlich abläuft. Ok, in diesem Fall läuft es zunächst in die falsche Richtung und man muss es dann evtl. Richtung Straße umleiten, aber das ist alles weit entfernt von eine...
Hallo! Eine solche Änderung/Höhendifferenz kann kein Laie erkennen, mit bloßem Auge schon gar nicht. Der Mangel ist auch de facto kaum als solcher zu beziffern, solange sich keine weiteren bauordnungsrechtlichen Konsequenzen (zB Überschreiten einer absoluten maximalen Firsthöhe, Abstandsflächen etc....
Kleines Upgrade dazu, falls es noch interessiert. Es war bei meiner Finanzierung (Bestandsimmobilie mit geringem Beleihungswert auf Grund Kaufpreis ohne Renovierung/Ausbau) offensichtlich so, dass ich ein bankinternes Kriterium erfüllt hatte, sodass die Bank die jährliche Auskunft verlangt hat. Mir ...
Ja, im Gutachten sollten beide Bauteile und die jeweilige Bausubstanz beschrieben sein. In der Restnutzungsdauer ergibt sich dann vermutlich ein Gesamtwert. Theoretisch kann man auch beide Teile einzeln bewerten, aber ich glaube nicht, dass das sinnvoll ist. Wir reden über BodenRichtwerte. In Zeiten...