Bauexperte
23/12/2013 09:39:55
- #1
नमस्ते Bauhelfer,
Das ist auch nicht erforderlich; die Sprache des I-Net ist das "Du". Wenn Du Dich hier auf dem HBF einbringen möchtest - was sicherlich eine Bereicherung für die User hier ist - solltest Du Dich damit anfreunden lernen.
Sie ist nicht grundsätzlich falsch; das habe ich auch nicht behauptet. Sie ist aber imho mißverständlich formuliert gewesen, weshalb ich reagiert habe. Für den hier lesenden Laien bleibt unter dem Strich hängen, daß "nur" gem. VOB/B eine Beweislastumkehr stattfindet. Im Wesentlichen gelten die aufgezeigten Folgen der Abnahme wie beim Baugesetzbuch-Vertrag.
Darüber ließe sich trefflich streiten; ist aber an dieser Stelle nicht zielführend, wie sich an "Hilarias" Antwort ablesen läßt. Diesem User entzieht sich jetzt bereits das Verständnis der §§, insofern ist es hilfreich, die Dinge laienverständlich ins Forum zu setzen.
Alles Andere hätte mich auch gewundert
Weshalb sollte ich das tun bzw. unterstellen? Dafür habe noch zu wenig von Dir gelesen, um das zum jetzigen Zeitpunkt auch nur annähernd bewerten zu können.
Wünsche ich auch gehabt zu haben.
Grüße, Bauexperte
Das ist auch nicht erforderlich; die Sprache des I-Net ist das "Du". Wenn Du Dich hier auf dem HBF einbringen möchtest - was sicherlich eine Bereicherung für die User hier ist - solltest Du Dich damit anfreunden lernen.
Sie ist nicht grundsätzlich falsch; das habe ich auch nicht behauptet. Sie ist aber imho mißverständlich formuliert gewesen, weshalb ich reagiert habe. Für den hier lesenden Laien bleibt unter dem Strich hängen, daß "nur" gem. VOB/B eine Beweislastumkehr stattfindet. Im Wesentlichen gelten die aufgezeigten Folgen der Abnahme wie beim Baugesetzbuch-Vertrag.
Darüber ließe sich trefflich streiten; ist aber an dieser Stelle nicht zielführend, wie sich an "Hilarias" Antwort ablesen läßt. Diesem User entzieht sich jetzt bereits das Verständnis der §§, insofern ist es hilfreich, die Dinge laienverständlich ins Forum zu setzen.
Alles Andere hätte mich auch gewundert
Weshalb sollte ich das tun bzw. unterstellen? Dafür habe noch zu wenig von Dir gelesen, um das zum jetzigen Zeitpunkt auch nur annähernd bewerten zu können.
Wünsche ich auch gehabt zu haben.
Grüße, Bauexperte