hanghaus2023
24/04/2024 18:22:50
- #1
मैं इसे अनिच्छा से कर रहा हूँ लेकिन संदर्भित कर रहा हूँ
[*]BGH, Urteil vom 19.12.2008, Az. V ZR 72/08: Der Bundesgerichtshof entschied, dass eine Falschberechnung der Wohnfläche einen Mangel darstellt, der zum Schadensersatz führen kann, sofern die tatsächliche Fläche um mehr als 10 % von der vertraglich vereinbarten abweicht.