Laminat auf schwingendem Fußboden

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G

guckuck2

Ich fühle mich etwas angesprochen :)

Es gibt für Holzböden passende Ausgleichsmassen, beispielsweise Baumit Extrem. Dass diese auf festen, nicht schwingenden, Untergrund aufgebracht werden müssen, hab ich sträflicherweise nicht erwähnt, ergibt sich aber auch aus den Verarbeitungshinweisen. Ich denke, wenn Sabine im Fachhandel war, sie etwas passendes in die Hand bekommen hat, was nicht Fließestrich ist - das war ja der ursprüngliche Plan.

Insofern möchte ich annehmen, dass Sabine zwischenzeitlich erfolgreich renoviert hat.
 
KlaRa

KlaRa

Moderator
Ich fühle mich etwas angesprochen :)

Es gibt für Holzböden passende Ausgleichsmassen, beispielsweise Baumit Extrem. Dass diese auf festen, nicht schwingenden, Untergrund aufgebracht werden müssen, hab ich sträflicherweise nicht erwähnt, ergibt sich aber auch aus den Verarbeitungshinweisen. Ich denke, wenn Sabine im Fachhandel war, sie etwas passendes in die Hand bekommen hat, was nicht Fließestrich ist - das war ja der ursprüngliche Plan.
Nun, da unbeabsichtigte Falschempfehlungen privater Natur aus technischer Unwissenheit heraus ohnehin nicht strafbefangen sind, kann es in dieser Richtung des Forums auch keine strafrechliche Relevanz geben. Diese bezugsrelevante Anmerkung wäre damit entbehrlich gewesen.
Sabine schrieb jedoch, dass der Holzuntergrund uneben wäre und schwingen würde.
Für eine fachlich verwertbare Empfehlung müssen jedoch alle Aspekte, welche uns bekannt sind, Berücksichtigung finden.
Dass der Anwender die herstellerseitigen Verarbeitungshinweise zusätzlich zu berücksichtigen hat, sollte zweifelsfrei sein.
Nur, mit etwas "techn. Fernsicht", kann man erkennen, dass sich Bewegungen in einem Holzuntergrund immer fortsetzen werden.
Es ist also nicht damit getan, die Unebenheiten auszugleichen, sondern einen dauerhaften, funktionierenden Aufbau zu empfehlen.
Und der muss lauten: Lose, sich bewegende Dielen oder Platten festlegen!
Falls dies überhaupt nicht möglich sein sollte, muss eben in den "sauren Apfel" gebissen und die Dielenebene komplett zurückgebaut werden, damit nach Nivellierung der Tragbalken-Oberfläche eine ebene Nutzfläche (oder Unterboden, wie man auch sagt) entstehen kann.
Lediglich das Nivellieren mit hoch kunststoffvergüteten Ausgleichsmassen sollte und kann damit nicht der Beseitigung von nicht verlegereifen Untergründen dienen.
Aber ich gebe zu, dass ich derartige Situationen -beruflich bedingt- doch mit einem anderen Weitblick bewerte, als das einem nicht konkret mit der Materie vertrauten möglich ist. Insofern, diesmal an "guckuck2" gerichtet: "Nichts für Ungut"!
Die Fragesteller in diesem Forum sollten nur nicht in -auch unbeabsichtigt gestellte- Fallen laufen.
Gruß in die Runde: KlaRa
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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