11ant
Unglaublicherweise erinnere ich gerade nicht, ob Du ein Geradwand-OG oder ein Schrägen-DG hast.Bei zwei GÜs, mit denen wir verhandelt haben, wäre alles aus Mauerwerk (KS) gegen einen kleinen Aufpreis möglich gewesen,
Unglaublicherweise erinnere ich gerade nicht, ob Du ein Geradwand-OG oder ein Schrägen-DG hast.Bei zwei GÜs, mit denen wir verhandelt haben, wäre alles aus Mauerwerk (KS) gegen einen kleinen Aufpreis möglich gewesen,
Du siehst mich vollkommen verwirrt. Welcher Bebauungsplan schreibt denn die Bausubstanz vor?Eine Betondecke vom OG bis Spitzboden ist aufgrund des B-Plans nicht zulässig.
Das ist unbefriedigend: die Stützen tragen querschnittsbedingt auf und leiten nur die Deckenlast ab, steifen aber nicht aus. Stützen gehören in den Skelettbau und haben im Einfamilienhaus nichts verloren.Bei Trockenbauwänden hat der GU (wie von @K1300S erwähnt) vorgeschlagen, mit Stützen zu arbeiten.
Ich schließe mich meinem Vorzweifler vollumfänglich an ;-)Eine Betondecke vom OG bis Spitzboden ist aufgrund des B-Plans nicht zulässig.