Planung klassisches Einfamilienhaus mit ca. 127qm2

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xirot

"Allerdings fällt nicht jeder Hausbau nach Grundstückserwerb unter diese Besteuerungspraxis, auch das ergibt sich aus dem Urteil. Es sagt, dass zwischen Kauf und Bau ein „rechtlicher oder zumindest objektiv sachlicher Zusammenhang“ bestehen muss. Ein rechtlicher Zusammenhang wäre ein einheitlicher Vertrag über beides oder eine Verknüpfung beider Verträge, indem sich beispielsweise der Bauherr im Kaufvertrag zur Beauftragung eines bestimmten Bauunternehmens verpflichtet.."
Ist doch hier nicht gegeben!
Na dann kannst du jetzt überlegen was objektiv sachlich heißt Einen rechtlichen Zusammenhang habe ich nicht. Hat keiner in meinem Neubaugebiet. Trotzdem durften einige zahlen. Je mehr um so jünger der Bau war. Die beim Amt sind ja Lernfähig.
 
face26

face26

Objektiv sachlich heisst, dass der Kauf des Grundstücks und die Wahl der Firma die das Haus baut in irgend einem Zusammenhang stehen. Damit will man vermeiden, dass Bauträger durch irgendwelche vertraglichen Konstellationen oder mündliche Absprachen versuchen die Besteuerung zu umgehen, denn dass ist ja häufig ein Grund warum potenzielle Interessenten abspringen. Wenn Du aber ein Grundstück frei am Markt kaufst oder von der Gemeinde und Dir danach einen GU suchst oder mit Architekt bebaust dann hat das nicht's mit objektiv sachlichem Zusammenhang zu tun.

Edit: Hab den Link von @MadameP erst jetzt gesehen...da ist's ja perfekt erläutert...
 
MadameP

MadameP

Na dann kannst du jetzt überlegen was objektiv sachlich heißt Einen rechtlichen Zusammenhang habe ich nicht. Hat keiner in meinem Neubaugebiet. Trotzdem durften einige zahlen. Je mehr um so jünger der Bau war. Die beim Amt sind ja Lernfähig.
Ich muss da gar nichts überlegen, das machen schon die Juristen. Auf Baugebiets Gelaber geb ich da eher weniger. Wenn es keinen sachlichen Zusammenhang gibt, musst du aufs Haus auch keine Grunderwerbsteuer zahlen, ganz einfach.
 
Zuletzt aktualisiert 30.04.2024
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