ᐅ privatrechtlich in Themen
Grunderwerbsteuer auf noch nicht gebautes Haus - ja/nein?
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... m.E. kein Koppelgeschäft, wo Grundstück und Haus im Package durch Z verkauft werden. Aber man könnte die Verpflichtung, mit Z zu bauen auch privatrechtlich ausserhalb des Notarvertrages regeln un die Hunde gar nicht erst zu wecken. K
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... m.E. kein Koppelgeschäft, wo Grundstück und Haus im Package durch Z verkauft werden. Aber man könnte die Verpflichtung, mit Z zu bauen auch privatrechtlich ausserhalb des Notarvertrages regeln un die Hunde gar nicht erst zu wecken. K
Beleihungswertgutachten und Art. 13 Grundgesetz
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... aus der NS Zeit. Sie sollen keine Spielwiese für Forentrolle sein. Für Private untereinander, auch Unternehmer, oder den Staat, wenn er privatrechtlich auftritt, gelten Gesetze, z.B. kannst du ja mal laut Hausfriedensbruch rufen, wenn die Gutachter vor der Tür stehen und abwarten, ob das ...
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... aus der NS Zeit. Sie sollen keine Spielwiese für Forentrolle sein. Für Private untereinander, auch Unternehmer, oder den Staat, wenn er privatrechtlich auftritt, gelten Gesetze, z.B. kannst du ja mal laut Hausfriedensbruch rufen, wenn die Gutachter vor der Tür stehen und abwarten, ob das ...
Zuwegung Hinterliegergrundstück Rechtslage für Baugenehmigung
... a Wege-/Leitungsrechte eingetragen werden, sonst keine Genehmigung" - nach Rücksprache mit Notar:" Das ist Quatsch, da Grundbuch privatrechtlich, das muss über das Baulastenverzeichnis geregelt werden" - Wir haben Rücksprache mit dem MA zu den Baulasten gehalten ... -> wenn man die Baulast ...
... a Wege-/Leitungsrechte eingetragen werden, sonst keine Genehmigung" - nach Rücksprache mit Notar:" Das ist Quatsch, da Grundbuch privatrechtlich, das muss über das Baulastenverzeichnis geregelt werden" - Wir haben Rücksprache mit dem MA zu den Baulasten gehalten ... -> wenn man die Baulast ...
Zustimmung zur Grenzbebauung auf Zeit, Widerrufsrecht nötig?
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Deine Annahme ist imho nicht richtig nordanney. Diese Vereinbarung, so sie denn getroffen wird, läuft privatrechtlich. Ein neuer Eigentümer muss sich daran nicht halten. Vlt. äußert sich noch Otus zum Sachverhalt; er wird es genau wissen. Bauexperte
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Deine Annahme ist imho nicht richtig nordanney. Diese Vereinbarung, so sie denn getroffen wird, läuft privatrechtlich. Ein neuer Eigentümer muss sich daran nicht halten. Vlt. äußert sich noch Otus zum Sachverhalt; er wird es genau wissen. Bauexperte