ᐅ fördervoraussetzungen in Themen
Baukindergeld - Auslegung neue Förderrichtlinie
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... Kindern wohl schon. Da ist dann die Frage, ob die KfW dann sagt, dass das ein unzulässiges Umgehungsgeschäft ist. M.E. sind die Fördervoraussetzungen aber erfüllt, so dass die da mit sowas wohl nicht kommen könnten. Kommt wohl auf den Sachbearbeiter an. Einer wird es durchwinken, ein anderer ...
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... Förderung erreicht bzw. wie gerne gesagt "erschlichen" wird. Einzig ausschlaggebend dürfte sein, ob die KfW sich streng an die Förder-/Nicht-Fördervoraussetzungen orientiert, oder auch über den "Tellerrand" schaut. Stichwort "zivilrechtliches Umgehungsgeschäft". Ganz doof gesagt: Man generiert ...
[Seite 7]
... es nicht". Das "kein Rechtsanspruch" bezieht sich aber auf die Fördersumme. Ist diese ausgeschöpft, besteht kein "Rechtsanspruch". Wenn die Fördervoraussetzungen vorliegen und noch Fördermittel vorhanden sind, besteht natürlich ein Anspruch. Wäre ja schön, wenn die KfW sagen könnte: Klar ...
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... Kindern wohl schon. Da ist dann die Frage, ob die KfW dann sagt, dass das ein unzulässiges Umgehungsgeschäft ist. M.E. sind die Fördervoraussetzungen aber erfüllt, so dass die da mit sowas wohl nicht kommen könnten. Kommt wohl auf den Sachbearbeiter an. Einer wird es durchwinken, ein anderer ...
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... Förderung erreicht bzw. wie gerne gesagt "erschlichen" wird. Einzig ausschlaggebend dürfte sein, ob die KfW sich streng an die Förder-/Nicht-Fördervoraussetzungen orientiert, oder auch über den "Tellerrand" schaut. Stichwort "zivilrechtliches Umgehungsgeschäft". Ganz doof gesagt: Man generiert ...
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... es nicht". Das "kein Rechtsanspruch" bezieht sich aber auf die Fördersumme. Ist diese ausgeschöpft, besteht kein "Rechtsanspruch". Wenn die Fördervoraussetzungen vorliegen und noch Fördermittel vorhanden sind, besteht natürlich ein Anspruch. Wäre ja schön, wenn die KfW sagen könnte: Klar ...
L-Bank Z15-Darlehen Erfahrungen?
[Seite 257]
Steht bei Euch auch in der vorläufigen Zusage drinnen, dass "der Antrag zum Prüfungszeitpunkt die Fördervoraussetzungen erfüllt und der Antrag nicht mehr wegen nicht vorliegen der Fördervoraussetzungen abgelehnt werden kann" und unter Vorbehalt das Fördervorhaben ändert sich nicht ...
[Seite 257]
Steht bei Euch auch in der vorläufigen Zusage drinnen, dass "der Antrag zum Prüfungszeitpunkt die Fördervoraussetzungen erfüllt und der Antrag nicht mehr wegen nicht vorliegen der Fördervoraussetzungen abgelehnt werden kann" und unter Vorbehalt das Fördervorhaben ändert sich nicht ...