L-Bank Z15-Darlehen Erfahrungen?

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Zuletzt aktualisiert 02.06.2024
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IgorHeilbronn

Ich bin da ganz bei dir... Die Dame heute hatte mir nur leider genau das nicht beantworten können, weil eigentlich vor endgültiger Zusage eine erneute Prüfung stattfindet und man zu diesem Zeitpunkt noch dieselben Voraussetzungen erfüllen muss, wie bei Antragstellung. Ich gebe nur weiter, was ich heute gesagt bekommen habe. Bin aber natürlich derselben Meinung wie du.
Deine Frage habe ich somit auch beantworten können, siehe meinen vorherigen Post.
 
D

der_gmuender23

Also wenn der Antrag im Oktober bei der L-Bank eingeht, dann zählt quasi das Gehalt für die nächsten 12 Monaten von Oktober 2023 bis einschliesslich september 2024 korrekt?
 
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IgorHeilbronn

Also wenn der Antrag im Oktober bei der l-bank eingeht, dann zählt quasi das Gehalt für die nächsten 12 Monaten von Oktober 2023 bis einschliesslich september 2024 korrekt?
Genau ,dann Zählen die 12 Gehälter ab Oktober 2023.
In der Richtlinie wird eigeentlich alles beschrieben, deswegen verstehe ich es nicht warum die L-Bank Mitarbeiter sowas nicht wissen und dadurch Verführung stiften.
 
E

Eigentum2023

Ich habe eben auf Nachfrage über die Mittel eine email von der L-Bank erhalten:


derzeit haben wir noch keine entsprechenden Informationen erhalten. Sobald wir eine Mittelzuweisung erhalten, werden wir umgehend die entsprechenden Bewilligungen durchführen.

Aufgrund der derzeitigen Gesamtsituation (hohe Nachfrage, ausgeschöpfte Subventionsmittel) bitten wir von weiteren Rückfragen abzusehen. ….

also angeblich weiß die L-Bank nix von Geld??
Guten Morgen zusammen,
habe eben telefonischen Kontakt zur L-Bank gehabt und die Dame hat mir die Info bestätigt. Es steht kein Geld zur Verfügung und es werden auch keine Anträge bewilligt. Es ist auch nichts bekannt, dass was kommen soll. Alles sehr merkwürdig!
 
M

Maria Leitz

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.



Die soziale Wohnraumförderung des Landes zielt darauf, in der Eigentumsförderung eine günstigere Finanzierung für Haushalte mit niedrigerem Einkommen anzubieten. Die hohe Nachfrage nach den Förderangeboten führt dazu, wie Sie richtigerweise schreiben, dass die uns vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten und in 2023 gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöhten Fördermittel bereits durch Anträge belegt sind.



Um das Programm zu verstärken, versuchen wir kurzfristig Reserven zu mobilisieren. Im Rahmen des haushaltsrechtlich Möglichen konnten so zuletzt rund 41 Millionen Euro an Reserven für die Eigentumsförderung freigegeben werden, wovon etliche Antragstellerinnen und Antragsteller profitierten.



Die L-Bank bearbeitet selbstverständlich weiterhin die bei ihr eingehenden Anträge. Sobald weitere Mittel zur Verfügung stehen, werden die vorliegenden Anträge dann nach dem Zeitpunkt des Eintritts ihrer Bewilligungsreife beschieden, d.h. es ergehen dann umgehend entsprechende Förderbescheide seitens der L-Bank. Eine Bewilligung von Anträgen kann nach derzeitigem Stand erst mit deutlicher Verzögerung erfolgen.



Es können auch weiter Anträge gestellt werden. Wenn ein eingereichter Antrag vollständig ist, wird wie bisher eine entsprechende Bestätigung ausgestellt. Sie dokumentiert auch, dass eine nun erfolgende Realisierung des Vorhabens (z.B. der Kauf eines Hauses) nicht etwa dazu führt, dass die Förderung deshalb abgelehnt werden würde, weil nicht der Förderbescheid abgewartet worden ist.



Freundliche Grüße sendet Ihnen

Thomas Müller
Bürgerreferent

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Diese Nachricht habe ich bekommen..versteh nun gar nichts mehr
 
Zuletzt aktualisiert 02.06.2024
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