GÜ will Leistung in Rechnung stellen

4,30 Stern(e) 3 Votes
T

Tihiddi

Hallo Zusammen,

seit letztem Jahr vergleichen wir einige Hausbaufirmen.
Nun sind wir soweit, dass wir uns für einen entschieden haben.

Jetzt bekamen wir eine E-Mail von einem GÜ (welcher eine Absage bekam), dass er uns seine Aufwendungen (Grundriss etc.) in Rechnung stellen will. Da er sich wohl mehr engagiert hat als andere.

Wir waren mehrmals zum Gespräch in der Firma. Haben zum Erstgespräch abgeklärt, dass die Leistung kostenfrei ist. Und wir lediglich ein Preis/Angebot, von der Firma, haben wollen.

Dies hat sich nun einige Gespräche hingezogen.

Meiner Meinung nach ist das sein unternehmerisches Risiko, dass er auch mal Zeit/Arbeit und Mühe investiert und dann doch keinen Abschluss macht.

Natürlich haben wir vor Ort nichts unterschrieben.

Wie sieht hierbei meine Rechtslage aus? Muss ich wirklich zahlen und wenn ja, wie viel? Gern auch PN.

Schon mal vielen Dank für Eure Erfahrungen und Hilfe.
 
Musketier

Musketier

Rein für die Erstellung eines Angebot kann er meines Erachtens nichts in Rechnung stellen, wenn das vorab nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Inwieweit jetzt noch weitere Leistungen durch ihn erbracht wurden, die du hier nicht nennst, kannst nur du beurteilen.

Vielleicht ist das auch Masche von Ihm. Einfach mal versuchen und wenn nur jeder 10. die Rechnung bezahlt, ist es besser als nix..
 
B

Bauexperte

Guten Tag,

Jetzt bekamen wir eine E-Mail von einem GÜ (welcher eine Absage bekam), dass er uns seine Aufwendungen (Grundriss etc.) in Rechnung stellen will. Da er sich wohl mehr engagiert hat als andere.
Da hier ja gerne mal die Begriffe durcheinander gewürfelt werden -

dieser "GÜ" ist wer? Ein Architekt vlt., welcher Dir Planungsleistungen erbringt und dann von einem Dritten bauen läßt?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
T

Tihiddi

... "GÜ" ist wer? ...

Generalübernehmer, welcher mir einen "festen" Pauschalvertrag anbietet.
Er hat seine festen Firmen, mit denen er arbeitet und kalkuliert für sich hoch, ob er mit der Vertragssumme das Haus bauen kann + seine Marge mit der er sich und seine Angestellten im Büro bezahlt.

Bin da bei den Begriffen nicht so fit. Bitte entschuldigt meine Unwissenheit.
 
Y

ypg

Forderungsemails landen doch im Spamordner?! ;)
Wenn ein Vertrag zustande gekommen wäre, hätte er eine Auftragsnummer, auf die er sich beziehen könnte. Sein Frust ist zwar verständlich, aber nicht bezahlbar.
 
B

Bauexperte

Bin da bei den Begriffen nicht so fit. Bitte entschuldigt meine Unwissenheit.
Da gibt es nix zu entschuldigen; ich kann ja nachfragen ;)

Vorausgesetzt, Du hast keine Nebenabreden mit diesem GÜ getroffen, welche Dir aktuell entfallen sind, stimme ich Musketier zu. Lass ihn ruhig eine Rechnung schreiben, schicke sie zu "Deiner Entlastung" im "Original" (Du mußt den Vorgang natürlich für Dich dokumentieren) und mit Hinweis auf die Absprache einer kostenlosen Angebotserstellung zurück.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 14.05.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3135 Themen mit insgesamt 42391 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben