J
JuKe2004
Liebes Forum,
ich habe schon des Öfteren hier gestöbert, aber nun habe ich auch einmal eine Frage:
Für unsere Baugenehmigung sieht es leider schlecht aus.
Wir hatten eine Überschreitung der im Bebauungsplan festgesetzten Traufhöhe um ca. 1m beantragt und dies wurde in der Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Als Vergleichsobjekt hatte unser Architekt das Nachbarhaus mit gleicher Traufhöhe angegeben, da dieses aber vor Inkrafttreten des B-Planes gebaut wurde, wurde dies nicht akzeptiert.
Jetzt habe ich hier aber schon mehrfach gelesen, dass der Plan eine Defintion für die Traufhöhe enthalten muss - das ist bei uns meines Erachtens nach nicht der Fall - stimmt das so? Und wenn ja heißt das, dass die Trauffestsetzungen dann ungültig sind?
Es geht um den Bebauungsplan der Stadt Teltow „27a Komponistenviertel“ und wir liegen im WA2.
Ich würde mich freuen wenn jemand etwas Licht ins Dunkel bringen könnte!
ich habe schon des Öfteren hier gestöbert, aber nun habe ich auch einmal eine Frage:
Für unsere Baugenehmigung sieht es leider schlecht aus.
Wir hatten eine Überschreitung der im Bebauungsplan festgesetzten Traufhöhe um ca. 1m beantragt und dies wurde in der Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Als Vergleichsobjekt hatte unser Architekt das Nachbarhaus mit gleicher Traufhöhe angegeben, da dieses aber vor Inkrafttreten des B-Planes gebaut wurde, wurde dies nicht akzeptiert.
Jetzt habe ich hier aber schon mehrfach gelesen, dass der Plan eine Defintion für die Traufhöhe enthalten muss - das ist bei uns meines Erachtens nach nicht der Fall - stimmt das so? Und wenn ja heißt das, dass die Trauffestsetzungen dann ungültig sind?
Es geht um den Bebauungsplan der Stadt Teltow „27a Komponistenviertel“ und wir liegen im WA2.
Ich würde mich freuen wenn jemand etwas Licht ins Dunkel bringen könnte!