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Sonnengarten
Es gibt zwischen der Energieeinsparverordnung 2014 und der aktuell gültigen seit 01.01.2016 Energieeinsparverordnung 2014 (verschärfte Version) oder auch Energieeinsparverordnung 2016 genannt den Unterschied von 25 Prozent weniger Primärenergiebedarf und 20 Prozent höherer Wärmeschutz.
Die Frage die sich stellt ist ja jetzt, wenn die aktuelle Energieeinsparverordnung nicht in der Bauleistungsbeschreibung gemeint ist sondern die alte,
wer für die Mehrkosten aufkommt und wie hoch diese sind? Bzw. wie wir an den Anbieter herantreten sollen zu einer Klärung? Hier habe ich etwas von 4-20% Mehrkosten gelesen, das ist natürlich ganz entscheidend für die Finanzierung und auch das Vorhaben insgesamt. Denn bauen darf man ja definitiv nur nach dem neuen Standard.
Die Frage die sich stellt ist ja jetzt, wenn die aktuelle Energieeinsparverordnung nicht in der Bauleistungsbeschreibung gemeint ist sondern die alte,
wer für die Mehrkosten aufkommt und wie hoch diese sind? Bzw. wie wir an den Anbieter herantreten sollen zu einer Klärung? Hier habe ich etwas von 4-20% Mehrkosten gelesen, das ist natürlich ganz entscheidend für die Finanzierung und auch das Vorhaben insgesamt. Denn bauen darf man ja definitiv nur nach dem neuen Standard.