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ᐅ Wie strikt muss Bauträger sich an den Lageplan halten


Erstellt am: 17.03.21 16:46

Dude200017.03.21 16:46
Vor dem Hauskauf bekamen wir damals einen Lageplan, auf dem bestimmte Gegenstände als “Abriss” eingezeichnet waren. Wie muss der Bauträger sich daran halten?
Osnabruecker17.03.21 17:09
So wie es vertraglich vereinbart war.
Ohne mehr Infos, keine Einschätzung möglich.
11ant17.03.21 17:15
Dude2000 schrieb:

Vor dem Hauskauf bekamen wir damals einen Lageplan, auf dem bestimmte Gegenstände als “Abriss” eingezeichnet waren.
Sprichst Du von einem Exposé der geplanten Grundstücksentwicklung ?
Dude2000 schrieb:

Wie muss der Bauträger sich daran halten?
Gegenüber Euch muß sich der Bauträger nur an das halten, was im Kaufvertrag steht. Gegenüber dem Bauamt muß er das abreißen, was er abzureißen genehmigt hat (und die Standsicherheit dessen gewährleisten, was er bestehen zu lassen beantragt hat). Beispiel: Möbelmarkt wird abgerissen, Investor stellt ein Dutzend Doppelhaushälften auf den Gesamtcampus, Halle wird abgerissen, eine Hallenwand bleibt als Sichtschutz zum benachbarten Mischgebiet stehen. Tägliches Brot, völlig okay wenn Antrag und Ausführung kongruent. Tekturen sind zwar bei Bauanträgen üblicher, aber auch bei Abrißanträgen nicht ausgeschlossen.
Dude200017.03.21 18:23
Ja der Lageplan welcher eingereicht ist in dem drin steht was abgerissen wird und was bestehen bleibt.
icandoit17.03.21 18:34
Dann zeig doch mal den Plan und darin die Unterschiede. Damit wir auch wissen worum es geht.

Du hast einen Wissensvorsprung. Wir koennen nicht in Deinen Kopf schauen.
Dude200017.03.21 19:10

Technische Zeichnung eines Beleuchtungsplans mit gelben Hilfslinien und rotem Umriss.

Das Gelbe oberhalb ist die Mauer
Die Straße ist dadurch auch schmaler die ebenfalls zum Grundstück gehört dadurch gibts auch das eingezeichnete Beet und den Mülleimer Platz nicht.
Jetzt ist es eher so
Grundriss mit Wänden und Türen, Maß 12.00, gelbe gestrichelte Linien, blaue Skizze.
lageplanbauträger