ᐅ Wie hoch wird die Vorfälligkeitsentschädigung?
Erstellt am: 07.05.2024 21:57
Tobibi 07.05.2024 21:57
Hallo,
Meine Frau und ich haben im August 2019 ein Haus gekauft. Kaufpreis war 655k + Nebenkosten. Wir haben dazu ein Annuitätendarlehen iHv 496k aufgenommen zu 1,04% Zinsen und 20 Jahre Laufzeit. Abbezahlt haben wir davon bis jetzt ziemlich genau 100k. Restschuld also aktuell ca 390k.
Jetzt ist es leider so, dass wir uns getrennt haben. Über kurz oder lang wird die sauberste Lösung wahrscheinlich ein Verkauf sein. Die Hütte ist für einen einfach zu groß. Der Wert dürfte seitdem eher gestiegen sein, so dass es ein gutes Startkapital für jeden ergeben sollte.
Kann man so pauschal abschätzen, was die Bank an Vorfälligkeitsentschädigung haben will? Dass ich da Gespräche führen muss, ist eh klar, wollte nur schon mal ne Ahnung haben.
Gruß,
Tobi
Meine Frau und ich haben im August 2019 ein Haus gekauft. Kaufpreis war 655k + Nebenkosten. Wir haben dazu ein Annuitätendarlehen iHv 496k aufgenommen zu 1,04% Zinsen und 20 Jahre Laufzeit. Abbezahlt haben wir davon bis jetzt ziemlich genau 100k. Restschuld also aktuell ca 390k.
Jetzt ist es leider so, dass wir uns getrennt haben. Über kurz oder lang wird die sauberste Lösung wahrscheinlich ein Verkauf sein. Die Hütte ist für einen einfach zu groß. Der Wert dürfte seitdem eher gestiegen sein, so dass es ein gutes Startkapital für jeden ergeben sollte.
Kann man so pauschal abschätzen, was die Bank an Vorfälligkeitsentschädigung haben will? Dass ich da Gespräche führen muss, ist eh klar, wollte nur schon mal ne Ahnung haben.
Gruß,
Tobi
Allthewayup 08.05.2024 08:11
Die Banker hier im Forum werden sich sicherlich noch fundierter hierzu äußern aber ich vermute es wird auf einen „Handschlag“ hinauslaufen. Die Bank müsste einen konkreten Ausfall berechnen, aber bei knapp über 1% Zins den ihr habt wird das nicht aufgehen.
Paar Euros Bearbeitungsgebühr fallen vielleicht doch an.
Paar Euros Bearbeitungsgebühr fallen vielleicht doch an.
nordanney 08.05.2024 08:52
Tobibi schrieb:
Kann man so pauschal abschätzen, was die Bank an Vorfälligkeitsentschädigung haben will?Ja. Wird bei 0€ liegen.Gerechnet wird ein Wiederanlagezinssatz des Kapitals (nicht zu verwechseln mit einem alternativen Kreditzins) für die Restlaufzeit. Und da auf jeden Fall die Wiederanlage deutlich über dem aktuellen Kreditzins liegt, wird keine VE in Rechnung gestellt werden können.
Kannst das übrigens auch online berechnen. Z.B. bei allen Verbraucherzentralen. Ist nicht auf den € genau, aber für solche Fälle (Frage noch Höhe der VE) immer zu gebrauchen.
Zaba123 08.05.2024 09:27
nordanney schrieb:
Ja. Wird bei 0€ liegen.
Gerechnet wird ein Wiederanlagezinssatz des Kapitals (nicht zu verwechseln mit einem alternativen Kreditzins) für die Restlaufzeit. Und da auf jeden Fall die Wiederanlage deutlich über dem aktuellen Kreditzins liegt, wird keine VE in Rechnung gestellt werden können.
Kannst das übrigens auch online berechnen. Z.B. bei allen Verbraucherzentralen. Ist nicht auf den € genau, aber für solche Fälle (Frage noch Höhe der VE) immer zu gebrauchen.Wie sieht das mit der Vorfälligkeit bei einer Direktbank aus, wenn ich 35k€ rumliegen und damit das Darlehen glatt stellen kann? Vollauslastung war 02/2019. Ja uns wirtschaftlich macht es bei einem Zins von 1,48% keine Sinn, I know Grundaus 08.05.2024 09:32
Zaba123 schrieb:
Wie sieht das mit der Vorfälligkeit bei einer Direktbank aus, wenn ich 35k€ rumliegen und damit das Darlehen glatt stellen kann? Vollauslastung war 02/2019. Ja uns wirtschaftlich macht es bei einem Zins von 1,48% keine Sinn, I knowdie Bank muss zustimmen, wenn kein Verkauf vorliegt. Da ist halt die Frage ob die Bank sich die Arbeit bei 35t€ antut nordanney 08.05.2024 10:00
Grundaus schrieb:
die Bank muss zustimmen, wenn kein Verkauf vorliegt. Da ist halt die Frage ob die Bank sich die Arbeit bei 35t€ antutDas stimmt. Dann darf die Bank allerdings auch nach billigem Ermessen berechnen und ist an keine gesetzlichen Regeln mehr gebunden. Aber...
Tobibi schrieb:
Über kurz oder lang wird die sauberste Lösung wahrscheinlich ein Verkauf sein.Anders kann der TE auch gar nicht das Darlehen zurückzahlen. Insofern erübrigt sich die Frage, ob die Bank zustimmt.Ähnliche Themen