Wie hoch wird die Vorfälligkeitsentschädigung?

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Zuletzt aktualisiert 25.06.2025
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N

nordanney

Trotzdem würde ich die Bank nicht verstehen, die könnten doch von mir erst eine nette Entschädigung verlangen und danach das Geld „weiter anlegen“ zu besseren Konditionen oder übersehe ich irgendwas?
Das hat der Gesetzgeber bzw. der Bundesgerichtshof etwas dagegen.
Im Rahmen eines Verkaufs - und zumindest bei TE geht es darum - gibt es für die Bank keine Wahlmöglichkeiten. Es gibt festgelegte Berechnungsschemata, die zwingend eingehalten werden müssen und/oder auch eingeklagt werden können.
Bei einem reinen Wunsch des Kunden auf Rückzahlung ist die Bank freier in Ihrer Schadensberechnung. Wobei auch jeder Richter der Bank den Vogel zeigt, wenn sie bei 1,x% Verzinsung und 3-4% Anlagealternative eine große Rechnung aufmacht (weil die Bank, egal wie, keinen Schaden nachweisen kann).
 
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T

thesit27

Danke, für die Aufklärung und Argumente!
Wir sind die letzten, die sich beschweren werden, wenn wir ohne Vorfälligkeitsentschädigung rauskommen :)
 
S

Steffi33

Wir haben derzeit einen Zinssatz von ca. 1% und wir haben bereits 2x Post von der Bank erhalten, mit dem Angebot, doch gerne beliebig hoch Sonderzutilgen - ohne Kosten. Machen wir natürlich nicht.. Es sieht also so aus, als hätten die Banken das billige Geld gerne zurück.
 
B

Bauer123

@threaderöffner
Solltest du parallel zum VK der Immobilie eine andere Immobilie erwerben auch evtl. das Thema Objekttausch im Blick behalten um den günstigen Zinssatz mitzunehmen. Dies kann ein Banker hier sicherlich auch noch näher erläutern.
 
T

Tobibi

Kurze Rückmeldung meinerseits: Die Bank bestätigt mir eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 0€. Es würden nur 300€ Gebühren anfallen.
Noch ist keine Entscheidung gefallen. Meine Frau und die Kinder werden auf jeden Fall noch einige Zeit in dem Haus wohnen.
Objekttausch wäre aufgrund der Zinsen natürlich interessant, aber ob ich mich jetzt so schnell für was neues begeistern kann? Muss jetzt erstmal Wunden lecken.
 
S

Singelküche

Kurze Rückmeldung meinerseits:
Noch ist keine Entscheidung gefallen. Meine Frau und die Kinder werden auf jeden Fall noch einige Zeit in dem Haus wohnen.
Wenn ihr jetzt mal die Trennung ausblenden würdet und euch wie zwei Geschäftsleute an einen Tisch setzt kommt ein verkauf nicht in Frage.

So günstig bekommt deine Frau wahrscheinlich keine Wohnung für sich und die Kinder ? Also mindestens zwei Kinder = 4 Zimmer Wohnung

Bei deinem Zinssatz knapp 340 monatlich und Tilgung die ihr evtl. runterschrauben könntet wenn es zu viel wird.

Eine Scheidung muss auch nicht unbedingt sofort sein wenn es durch Steuerklasse finanziell enger wird.

Denk da mal in ruhe drüber nach.
 
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