Welche Fassung der Bauordnung gilt?!

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Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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E

Escroda

Ich weiß, dass wir nach Fassung von 2003 lediglich einen Bungalow hätten bauen dürfen.
Ah, hab' aus Deinem Themenstart nicht herausgelesen, dass Dein Problem bei den ca. 30cm zwischen 1994 und 1998 liegt.
Macht es Deiner Meinung nach keinen Unterschied, ob nun die Fassung von 1994 oder von 1998 gilt?
Doch. Der Unterschied liegt im Wort "lichte". Da dieses seit 1998 fehlt, gilt als Höhenbezugspunkt der
Durchstoßpunkt Dachaußenhaut
Schade. Damit ist Punkt 2 meiner Anmeldemotivation wohl hinfällig. Aber ich bin froh, dass auch Punkt 3 hinfällig ist, da der Kollege keinen Unsinn erzählt hat.
 
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