ᐅ Was ist auf privaten Grünflächen erlaubt?
Erstellt am: 25.02.23 19:52
ruby2725.02.23 19:52
Wir haben ein schönes Baugrundstück in Hamburg gefunden. Der vordere Teil des Grundstücks (insgesamt 600qm) darf mit einer Doppelhaushälfte bebaut werden, dazu gibt es einen positiven Bauvorbescheid.
Ca. 450 qm des Grundstücks sind als Grünfläche ausgewiesen. Wir wissen, dass dort kein Haus etc. gebaut werden darf.
Aber wie sieht es mit einem kleinen geräteschuppen aus (ca. 2×3 Meter)? Oder einem kleinen Spielhäuschen für die Kinder? Hat da jemand Erfahrungen?
Liebe Grüße aus Hamburg!
Ca. 450 qm des Grundstücks sind als Grünfläche ausgewiesen. Wir wissen, dass dort kein Haus etc. gebaut werden darf.
Aber wie sieht es mit einem kleinen geräteschuppen aus (ca. 2×3 Meter)? Oder einem kleinen Spielhäuschen für die Kinder? Hat da jemand Erfahrungen?
Liebe Grüße aus Hamburg!
hanghaus202325.02.23 19:56
Gilt da ein Bebauungsplan?
Was haben die Nachbarn gemacht?
Was haben die Nachbarn gemacht?
ruby2725.02.23 20:56
Es gibt einen Bebauungsplan, allerdings bin ich gerade nicht sicher, wie und wo ich den einsehen kann. Vielleicht hat jemand einen Tipp? Über die Googlesuche bin ich nicht richtig fündig geworden.
Ob auf den Grundstücken der Nachbarn auch eine private Grünfläche besteht, weiß ich nicht. Es ist kein Neubaugebiet sondetneine Baulücke in einem schon lange bebauten Gebiet.
Ob auf den Grundstücken der Nachbarn auch eine private Grünfläche besteht, weiß ich nicht. Es ist kein Neubaugebiet sondetneine Baulücke in einem schon lange bebauten Gebiet.
Bausparfuchs25.02.23 21:26
Es kommt auf die Laage des Grundstücks an.
Liegt es komplett im § 34 Innenbereich, dann gibt es keine Probleme. Da geht alles.
Ist allerdings ein Teil des Grundstückes außerhalb dieses Innenbereiches, also Außenbereich § 35, dann wird es schwierig. Dann weder Geräteschuppen, Garage, Carport, Pavillon oder ähnliches. Eigentlich nichts!
Das müsste man eben wissen um eine Antwort zu geben. Beantragen kann man natürlich erstmal alles. Aber wenn Außenbereich dann ist die Chance eher gering.
Liegt es komplett im § 34 Innenbereich, dann gibt es keine Probleme. Da geht alles.
Ist allerdings ein Teil des Grundstückes außerhalb dieses Innenbereiches, also Außenbereich § 35, dann wird es schwierig. Dann weder Geräteschuppen, Garage, Carport, Pavillon oder ähnliches. Eigentlich nichts!
Das müsste man eben wissen um eine Antwort zu geben. Beantragen kann man natürlich erstmal alles. Aber wenn Außenbereich dann ist die Chance eher gering.
ruby2725.02.23 22:12
Danke für die Antwort. Ich habe den Bebauungsplan jetzt online gefunden. Dort ist auch die Grünfläche eingezeichnet. Allerdings finde ich nirgendwo einen Hinweis auf Paragraph 34 oder 35.
ruby2725.02.23 22:16
Im Bebauungsplan steht der Text "Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke im Wohngebiet und die als private Grünflächen festgesetzten Teile anderer Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege."