ᐅ Was gehört zum Gemeinschaftseigentum? Aufgabe Hausverwaltung?
Erstellt am: 22.08.16 18:18
rudiherbert22.08.16 18:18
Hallo.
Mich würde interessieren, was bei unserem Mehrfamilienhaus (ich habe eine Wohnung davon gekauft) alles
zum Gemeinschaftseigentum gehört.
Fällt der Balkon in das Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum?
Und die Rollläden?
Außerdem würde mich interessieren, ob unsere Hausverwaltung für folgendes zuständig ist.
z.B. Anforderung Brandschutzkonzept vom Bauträger, Anforderung Energieausweis von unserem Mehrfamilienhaus,
Bestellung Heizöl. Die Abrechnung von Heizung und Wasser ist mir klar.
Besten Dank
Mich würde interessieren, was bei unserem Mehrfamilienhaus (ich habe eine Wohnung davon gekauft) alles
zum Gemeinschaftseigentum gehört.
Fällt der Balkon in das Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum?
Und die Rollläden?
Außerdem würde mich interessieren, ob unsere Hausverwaltung für folgendes zuständig ist.
z.B. Anforderung Brandschutzkonzept vom Bauträger, Anforderung Energieausweis von unserem Mehrfamilienhaus,
Bestellung Heizöl. Die Abrechnung von Heizung und Wasser ist mir klar.
Besten Dank
souly7522.08.16 18:27
hallo, der Balkon selbst gehört zum Sondereigentum. Allerdings gehören Brüstung und Aufbauten, die der Sicherheit dienen, zum Gemeinschaftseigentum. Auch die Außenseite der Fenster inkl. Rollladen gehört normalerweise zum Gemeinschaftseigentum.
Der Energieausweis sollte unaufgefordert vom Bauträger ausgehändigt werden. Andernfalls wäre der erste Ansprechpartner die Hausverwaltung, die auch die Abrechnung und entsprechende Bestellung von Heizöl organisiert.
Der Energieausweis sollte unaufgefordert vom Bauträger ausgehändigt werden. Andernfalls wäre der erste Ansprechpartner die Hausverwaltung, die auch die Abrechnung und entsprechende Bestellung von Heizöl organisiert.
rudiherbert22.08.16 18:42
souly75 schrieb:
hallo, der Balkon selbst gehört zum Sondereigentum. Allerdings gehören Brüstung und Aufbauten, die der Sicherheit dienen, zum Gemeinschaftseigentum. Auch die Außenseite der Fenster inkl. Rollladen gehört normalerweise zum Gemeinschaftseigentum.
Der Energieausweis sollte unaufgefordert vom Bauträger ausgehändigt werden. Andernfalls wäre der erste Ansprechpartner die Hausverwaltung, die auch die Abrechnung und entsprechende Bestellung von Heizöl organisiert.
Vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Woher bekomme ich die Infos, was genau zum Gemeinschaftseigentum gehört?
Über die Hausverwaltung?
Dankeschön
souly7522.08.16 18:44
ja, auch das...wobei auch Tante Google mit diversen Links hilft
hattet ihr bereits eine Eigentümerversammlung? Da hab ich ne Menge Infos gezogen nachdem ich im März in meine Wohnung zog. Auch vom Bauträger übernommen.
hattet ihr bereits eine Eigentümerversammlung? Da hab ich ne Menge Infos gezogen nachdem ich im März in meine Wohnung zog. Auch vom Bauträger übernommen.
MarcWen22.08.16 18:54
Worum geht es im Detail?
Für was wurde die Hausverwaltung angestellt? Was wurde vertraglich geregelt?
Schwiegereltern haben rundumsorglus, außer Gärtner, der Garten gehört zur EG Wohnung.
Die Verwaltung kümmert sich um Heizöl, beruft Eigentümer Versammlungen, führt protokoll sowie erstellt diese die Abrechnung und betreut die Rücklagen.
Ich versuche mir das groß zu merken, alles was außen ist, zahlen alle. In der Wohnung Eigenveranstaltung.
Dazu kommt dann noch bissel Kleinkram, also was alle nutzen, wie Treppenhaus, Kellerräume (Trocken, Wasch, Heizung) und Gänge.
Muss neu gepflastert, Garagentore gestrichen, Pflanzen erneuert, zahlen alle. Heizung müsste wieder allen gehören bzw. Kosten aufgeteilt. Schwiegereltern haben so einen großen Durchlauferhitzer, ich meine, sie hatten für gezahlt, als dieser Defekt war.
Dach undicht, Regenwasser verstopft, wieder alle.
Für was wurde die Hausverwaltung angestellt? Was wurde vertraglich geregelt?
Schwiegereltern haben rundumsorglus, außer Gärtner, der Garten gehört zur EG Wohnung.
Die Verwaltung kümmert sich um Heizöl, beruft Eigentümer Versammlungen, führt protokoll sowie erstellt diese die Abrechnung und betreut die Rücklagen.
Ich versuche mir das groß zu merken, alles was außen ist, zahlen alle. In der Wohnung Eigenveranstaltung.
Dazu kommt dann noch bissel Kleinkram, also was alle nutzen, wie Treppenhaus, Kellerräume (Trocken, Wasch, Heizung) und Gänge.
Muss neu gepflastert, Garagentore gestrichen, Pflanzen erneuert, zahlen alle. Heizung müsste wieder allen gehören bzw. Kosten aufgeteilt. Schwiegereltern haben so einen großen Durchlauferhitzer, ich meine, sie hatten für gezahlt, als dieser Defekt war.
Dach undicht, Regenwasser verstopft, wieder alle.
tbb7622.08.16 20:52
Ist das ein neu gebautes Mehrfamilienhaus? Ihr habt doch bestimmt eine Abschrift der Teilungserklärung bekommen, da steht alles drin.
Wobei dann auch nicht immer alles eindeutig ist.
Wobei dann auch nicht immer alles eindeutig ist.
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