Wärmegesetz=>Solaranlage auch bei KFW85-Haus?

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U

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Guest
Hallo hier im Forum,
wir wollen dieses Jahr ein Kfw85 bei der Firma Fjorborg bauen, ausgestattet soll das Haus mit einer Gasheizung sein. Unser Fjorborg-Berater meinte, dass Neubauten ab 2010 einen Teil aus regenerativen Energien erzeugen müssen, z.B. durch eine solaranlage oder durch eine Erdwärmepumpe.

Allerdings habe ich im "Erneuerbare Energien Wärmegesetz" gelesen, dass wenn ein Haus 15% unter den Forderungen der Energieeinsparverordnung liegt (erfüllt ein KFW85-Haus schließlich), diese Forderung wegfällt.

Kann mir jemand sagen, wer jetzt falsch liegt.

Viele Dank!
 

€uro

Hallo,
...
Allerdings habe ich im "Erneuerbare Energien Wärmegesetz" gelesen, dass wenn ein Haus 15% unter den Forderungen der Energieeinsparverordnung liegt (erfüllt ein KFW85-Haus schließlich), diese Forderung wegfällt.
Das betrifft die Energieeinsparverordnung Forderung hinsichtlich der Nutzung regenerativer Energien. Die Kfw hat ihre eigenen Anforderungen!
In wieweit beide für den Bauherren tatsächlich wirtschaftlich sind, ist eine ganz andere Frage.
mfg
 
P

parcus

Hallo,

dann könnte energetisch schon die Solaranlage mit eingerechnet sein.
Ich würde daher prüfen, ob die "regenerativen Energien" nicht nur ein Vorwand sind.
Du hättest dann zumindest eine andere Verhandlungsposition.

lg parcus
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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