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ᐅ Vorfälligkeitsentschädigung


Erstellt am: 01.04.2014 18:45

Jens42 01.04.2014 18:45
Hallo,

wir haben unsere vermietete Wohnung bislang über ein 10 Jahre KFW-Darlehen und ein Darlehen der DZ HYP
finanziert. Das KfW-Darlehen wurde jetzt gestern durch ein neues 5 jähriges Darlehen abgelöst und das Darlehen der DZ HYP läuft am 5.5. aus der Zinsbindung, d.h. kann regulär dann Anfang November abgelöst werden (aus dem gleichen neuen 5 jährigen Darlehen) bzw. war es angedacht, das DZ HYP Darlehen vorzeitig abzulösen. Heute habe ich schon mal von meinem Banker bei der VR-Bank eine Mail bekommen, daß die DZ HYP für 1831.70 Euro Vorfälligkeitsentschädigung einer sofortigen Ablösung zustimmen würde (habs selber noch nicht mit der Post bekommen). Damit ist das dann allerdings witzlos, zumal wir erst ab 1.9. 0.25% Bereitstellungszinsen zahlen müssen.

Eckdaten des Darlehen: Kapitalstand 31.03.2014: 64695.54 Euro, Rate 543.62 Euro, Zinsen 5.44% p.a., Anfangstilgung 2.0%, Auszahlung war am 5.5.2004.
Wenn ich die Zinsen überschlage, die bis 5.11. fällig wären, komme ich auf etwa 2080 Euro.

Ist der Wiederanlagezins für die Bank wirklich so niedrig anzusetzen, daß praktisch 90% der Zinsen als Vorfälligkeit anfallen?

Grüße,
Jens

Kisska86 01.04.2014 20:49
Mit 90% bist du schon gut bedient. Wir müssen jetzt laut deiner Rechnung über 100% zahlen, weil wir verkaufen... An Baufinanzierungsdarlehen verdienen die Banken schon seit Jahren keine Margen mehr!!! CrossSelling ist hier der Margentreiber...

nordanney 01.04.2014 21:10
Jens42 schrieb:

Ist der Wiederanlagezins für die Bank wirklich so niedrig anzusetzen, daß praktisch 90% der Zinsen als Vorfälligkeit anfallen?
s
Welchen Anlagezins bekommst Du denn für ein halbes Jahr = Festgeld/Tagesgeld? Ich meine damit keine Lockangebote o.ä., dann bleibt nicht mehr viel über 0% übrig. Bundesschätze mit kurzer Laufzeit hatten im letzten Jahr sogar Negativzinsen!!!

HilfeHilfe 01.04.2014 22:09
Hallo

nachrechnen kann da zB nur der Verbraucherschutz. Grundsätzlich kannst du ja die Anschlussfinanzierung über ein Forwarddarlehen ja jetzt überall abschließen. die ersten 6 Monate sollten ohne Zinszuschlag sein.

Wo liegt den das KfW Darlehen ? auch bei der DG Hyp ? Wahrscheinlich bist du aufgrund der Grundschuld bei der DG Hyp gefangen....

toxicmolotof 01.04.2014 22:43
Kisska86 schrieb:
An Baufinanzierungsdarlehen verdienen die Banken schon seit Jahren keine Margen mehr!!! CrossSelling ist hier der Margentreiber...

Dass Cross-Selling immer eine gute Einnahmequelle ist bestreitet vermutlich niemand, aber woher nimmst du deine Weisheit? Ich behaupte das Gegenteil und sage, dass gerade langfristige Baufinanzierungen bei vielen Banken eine solide Grundlage des langfristigen Zinskonditionenbeitrages sind und die Möglichkeit schaffen überhaupt dauerhaft als Bank zu überleben und nicht von der Hand in den Mund leben zu müssen.

nordanney 01.04.2014 23:23
Die meisten Banken verdienen zzt. nur deshalb mit Baufinanzierer Geld, da sie sich nicht strukturkongruent refinanzieren. D.h. sie nehmen das "billige" Geld vom Sparbuch (jederzeit fällig) und verleihen es teuer weiter (für 10 oder mehr Jahre).
Wenn das Darlehen allerdings am Kapitalmarkt (z.B. durch Pfandbriefe) refinanziert werden müsste, dann stehen bei vielen günstigen Anbietern negative Margen in den Büchern.
dz hypdarlehenzinsenkfw