Voraussetzungen Baukindergeld: Erst- vs. Zweitwohnsitz

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H

HPSilie

Hallo zusammen,
wir haben vor, in den nächsten Monaten ein (Bestands-)Haus zu kaufen und mit unseren Kindern (vor dem 31.12.2020) zu beziehen. D.h. wir erfüllen (neben Einkommen etc.) die Voraussetzungen für das Baukindergeld. Jetzt fragen wir uns, welchen Einfluss es auf die Förderkriterien hat, wenn wir in den nächsten 10 Jahren das Haus nicht permanent als Erstwohnsitz nutzen würden, sondern (berufsbedingt) den Hauptwohnsitz wechseln, die gekaufte Immobilie während dieser Zeit aber weiterhin selbst als Zweitwohnsitz nutzen. Aus dem Förderkriterienkatalog der KfW geht m.E. nicht ganz hervor, wie sich diese Konstellation auf die Förderkriterien auswirkt. Weiß jemand hier im Forum vielleicht Rat?
 
T

taschenonkel

Wird nur einmalig bei Antragstellung geprüft, iirc steht das auch so auf der KFW-Seite.
 
A

Altai

Bedeutet das, der Hauptwohnsitz muss nur bei Antragstellung dort sein und später ist es dann egal?
Ich habe diese Woche erst bei der KfW angerufen, dort hieß es deutlich, BKG nur wenn der Hauptwohnsitz der Kinder dort ist.
Ich habe das Problem, dass der Vater meiner Kinder und ich getrennt leben und aus historischen Gründen (wir wohnten früher in seinem Haus) die Kinder noch dort gemeldet sind. Einer Ummeldung des Hauptwohnsitz stimmt er nicht zu. Nach derzeitigem Stand geht mir damit das BKG flöten.
Nur wenn ich die Kinder bei mir anmelden dürfte und ein halbes Jahr später melden wir sie zurück... (das ist ihm wichtig)... wäre das ja vielleicht auch eine Lösung, die ich ihm anbieten könnte?
 
T

taschenonkel

Bedeutet das, der Hauptwohnsitz muss nur bei Antragstellung dort sein und später ist es dann egal?
Ich habe diese Woche erst bei der KfW angerufen, dort hieß es deutlich, BKG nur wenn der Hauptwohnsitz der Kinder dort ist.
Ich habe das Problem, dass der Vater meiner Kinder und ich getrennt leben und aus historischen Gründen (wir wohnten früher in seinem Haus) die Kinder noch dort gemeldet sind. Einer Ummeldung des Hauptwohnsitz stimmt er nicht zu. Nach derzeitigem Stand geht mir damit das BKG flöten.
Nur wenn ich die Kinder bei mir anmelden dürfte und ein halbes Jahr später melden wir sie zurück... (das ist ihm wichtig)... wäre das ja vielleicht auch eine Lösung, die ich ihm anbieten könnte?
Klar, das könnt ihr so machen. Bitte bedenkt aber, dass sich in vielen Gemeinden mit der Abmeldung auch der Anspruch auf einen Kitaplatz etc. ändert. An der leidigen Anmeldung hängt "leider" ziemlich viel in Deutschland. Bei wem wohnen die Kinder denn? Ich lese das so, dass die Kinder bei dir wohnen? Oder bei Deinem Ex?
 
A

Altai

Wir wohnen zum Glück in der gleichen Stadt, und wir betreuen die Kinder anteilig, ca. vier Tage pro Woche bei mir und drei bei ihm. Sie wohnen also bei uns beiden, aber es kann ja nur einen Hauptwohnsitz geben...
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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