VOB oder Baugesetzbuch?

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ille1975

Hallo zusammen!

Meine kleine Familie hat sich nun doch entschlossen zu bauen. Wir stehen aber noch ganz am Anfang. Ein Bauunternehem wünscht als Grundlage VOB ohne Teil B+C. Bei VOB sträuben sich bei mir die Nackenhaare. Nach Baugesetzbuch ist man als Bauherr bessergestellt. Was ist davon zu halten? Durch VOB -Paragraphen habe ich mich noch nicht durchgekämpft!

Schon mal vielen Dank im Voraus
Andreas
 
B

Bauexperte

Hallo Andreas,

Ein Bauunternehem wünscht als Grundlage VOB ohne Teil B+C. Bei VOB sträuben sich bei mir die Nackenhaare. Nach Baugesetzbuch ist man als Bauherr bessergestellt. Was ist davon zu halten?
Bist Du Dir ganz sicher, dass Teil B ausgeschlossen ist? Eine oftmals frustrierende Diskussion; wenn Du Dich hier im Forum umschaust, wirst Du viele gute Informationen zu diesem Thema finden => Willkommen in der linken Leiste.

Grundsätzlich regelt die VOB den technischen/handwerklichen Part und sollte mit Teil B stets Part des Werkvertrages sein, welcher ansonsten nach Baugesetzbuch unterschrieben werden sollte. Kommt es zum Rechtsstreit, entscheiden die Gerichte so oder so nach Baugesetzbuch. Vereinfacht ausgedrückt ersetzen sich VOB und Baugesetzbuch dort, wo erforderlich im technischen Bereich; das Baugesetzbuch schützt den Bauherren vor Übervorteilung.

Durch VOB -Paragraphen habe ich mich noch nicht durchgekämpft!
Solltest Du deren Umfang wirklich bewältigen _wollen_, wirst Du wohl so bald nicht bauen _können_. :)

Freundliche Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
I

ille1975

"VOB - Teil B+C"......so steht es geschrieben. Könnte wohl auch heißen, es gilt nur Teil B+C. Aber allein schon bei dem Wort VOB gruselt es mir.
 
B

Bauexperte

Hallo Andreas,

VOB - Teil B+C"......so steht es geschrieben
Teil "C" - dann willst Du ein Holzhaus bauen?

Freundliche Grüße
 
I

ille1975

Nein, einen Winkelbungalow. Stein auf Stein! Ich hab mich, wie gesagt, noch nicht wirklich mit dem Thema beschäftigt. Die anfängliche Euphorie verfliegt so langsam auch wieder. Erst hieß es, es wird nur nach Baugesetzbuch gebaut. Nun muß ich etwas von VOB lesen. VOB ist nachteiliger für den Bauherren, so weit bin ich bis jetzt. Was in Teil A-????? steht weiß ich nicht. Im Angebot steht "VOB - B+C"
 
B

Bauexperte

Hallo Andreas,

VOB ist nachteiliger für den Bauherren, so weit bin ich bis jetzt.
Nein, nicht grundsätzlich. Die VOB Teil "B" sollte Teil des Werkvertrages bleiben, warum jetzt auch bei Dir Teil "C" hinzukommt, wird Dir Dein Anbieter erklären können. Evtl. führt er neben dem Rohbau auch den Dachstuhl aus.


Freundliche Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 03.05.2024
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