Verzögerter Baubeginn wegen Erschließung und Abriss

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Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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G

Gini7

Danke euch für die Reaktionen!

Es ist so, dass es sich bei dem Neubaugebiet um den ehemaligen Sportplatz handelt. Zu diesem Sportplatz gehört ein Vereinsheim, welches neben dem neuen Sportplatz "in Eigenleistung" neu errichtet wird. An dem neuen Vereinsheim geht es leider überhaupt nicht voran (weshalb ich auch diese Woche beinder Stadt angerufen habe) und die Stadt lässt das Alte erst abreißen, wenn das Neue bezugsfertig ist...

Es ist in der Tat noch kein Geld geflossen, allerdings ist die Frist für die Bezahlung im Juli 2014 - wenn wir dann erst 2015 anfangen können zu bauen... Naja nicht optimal... Ich bin ziemlich sicher, dass wir später zahlen dürfen aber davon haben wir ja nichts. Wir wollen ja bauen und nicht auf dem Geld sitzen.
 
D

Doc.Schnaggls

Hallo,

verstehe ich das richtig - das "alte" Vereinsheim wird immer noch vom Sportverein genutzt?

Der Sportverein baut mit Hilfe seiner Mitglieder das "neue" Vereinsheim selbst?

Grüße,

Dirk
 
N

nordanney

Was steht jetzt eigentlich im Kaufvertrag zu a) Kaufpreisfälligkeit b) spätester Termin Abriss Sportheim c) Termin Erschließung d) Rücktrittsrechten bei Nicht-Abriss des Sportheim etc.
Das kann doch nur Grundlage für eine Diskussion mit der Stadt sein. Steht nichts drin, habt Ihr (leider) blauäugig gehandelt und nun die A...Karte gezogen.
 
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