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ᐅ Verzögerter Baubeginn. Firma reagiert nicht


Erstellt am: 19.06.21 05:23

philip198719.06.21 05:23
Hallo, wir haben folgendes Problem. Wir haben letzten Sommer einen Vertrag mit einer Massivhausfirma abgeschlossen. Bis alles mit dem Bauamt Planung etc geklärt wurde war es schon ende November. Der Bauantrag wurde am 02.12.2020 eingereicht der positive Bescheid kam zum 01.03.2021. Im Bauwerkvertrag steht, dass die Firma sich verpflichtet nach vorliegenden Baugenehmigung innerhalb von 8 Wochen mit dem Arbeiten zu beginnen falls der Bauherr Bis dahin Nachweislich für Baustraße, Baustrom, Bauwasser Gehwegüberfahrt gesorgt hat. Das habe wir innerhalb dieser 8 Wochen tatsächlich geschafft. Nun ist es so das die Firma mit der wir unterschrieben haben den Bau an einen Partner Firma vergeben hat. Das die das machen können steht im Bauwerkvertrag. Nun schieben sich beide Firmen gegenseitig den schwarzen Peter zu und werfen sich Versäumnisse vor, die wir als Bauherren natürlich nicht ohne weiteres nachvollziehen bzw nachweisen können. Kommunikation ohne ständiges Nerven unsererseits findet eigentlich nicht statt. Mir ist Die aktuelle Situation am Baumaterial Markt natürlich bekannt trotzdem finde ich es ganz schrecklich wir werden komplett ignoriert mails werden nicht beantwortet. Nur Telefonat da mündliche Aussagen natürlich nicht zählen. Ein bekannter von mir der als bauberater arbeitet kümmert sich schon erhält aber auch keine Aussagen. Wir stehen kurz davor einen Anwalt einzuschalten.....sind aber etwas zurückhaltend da wir befürchten dies könnte den Bau wenn er wann mal startet "vergiften".
Habt ihr einen Rat
Osnabruecker19.06.21 06:51
Baubeginn ist wichtig.
Wichtiger ist Fertigstellung. Habt ihr dafür einen Termin? Mit Vertragsstrafe?

Das ihr einen Bauberater habt ist schon mal gut.
Wechselt von Mail auf Einschreiben. Euer Ansprechpartner ist Euer Vertragspartner, nicht sein beauftragtes Unternehmen.

Jurist meiner Meinung nach erst bei grobem Pfusch.
HilfeHilfe19.06.21 07:19
Was steht zum Verzug im Vertrag ? Sind keine Strafe drin sehe ich schwarz . Du sagst due Schieben sich was zu . Welche Argumente gibt es ?
philip198719.06.21 07:30
Eine Vertragsstrafe ist vereinbart allerdings erst ab 12 Monate nach Baubeginn. Wir wollten jetzt eigentlich versuchen klarzustellen, das der Baubeginn schon erfolgt sein sollte bzw. das die Firma/Firmen für den Verzug verantwortlich sind. Es scheint so als hätte unser Vertragspartner nicht zeitgerecht alle Unterlagen weitergeleitet bzw erstellt. Die sagen natürlich, dass sie das hätten, die ausführende Firma sagt sie hätte alles erst vor 14 Tagen erhalten und können uns jetzt kein Termin sagen.
Ich denke aber nicht das weder die einen noch die andere freiwillig den Email bzw Postverkehr zugänglich machen, da dann der Sachverhalt eindeutig wäre.
Befürchte das kann nur ein Anwalt erwirken.
Joedreck19.06.21 08:23
Kann dir völlig egal sein. Du hast einen Vertrag mit einem Unternehmen geschlossen. Du setzt ein Schreiben auf in dem du die von dir eingehaltenen Termine aufführst und den eigentlichen Baubeginn beschreibst.
Dann einen Satz in welchem du feststellt, wer Vertragspartner ist.
Zusätzlich weist du vorsorglich darauf hin, dass gem Punkt x aus dem Vertrag vom y eine Vertragsstrafe festgesetzt ist, welche du auch geltend machen wirst.
ypg19.06.21 16:23
… und das alles mit förmlicher, aber kulanter Fristsetzung.
Ist alles ärgerlich, aber mit Verzögerungen, warum auch immer, muss beim Hausbau definitiv grundsätzlich gerechnet werden.
Gibt es keine Verzögerung, dann hat man Glück, gehört aber zur selteneren Gruppe.
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