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ᐅ Vertragskündigung Fenstereinbau


Erstellt am: 23.12.2024 18:17

jenny007 23.12.2024 18:17
Hallöchen.
Also, wir haben im August einen Vertrag bei einer Firma unterschrieben. Diese sollte uns ein Dachfenster mit Verdunkelung einbauen. Dies sollte im November 23 passieren.
Zum Vertragsabschluss war jemand aus der Firma direkt bei uns zu Hause. Er hat das Fenster am selben Tag noch angeschaut.
Er meinte, wir müssten die erste Hälfte anzahlen und den Restbetrag dann nach Abschluss der Arbeit. Außerdem würde sich mit uns ein Handwerker in Verbindung setzen, um das Fenster genau auszumessen etc.
Wir also gewartet und irgendwann meldete sich der Handwerker, kam und hat das Fenster ausgemessen.
Wir wieder gewartet und gewartet. Im Januar hatten wir dann immer noch kein Fenster. Telefonisch jemanden zu erreichen, ist absolute Katastrophe. Wenn man mal jemanden ans Telefon bekommt, wird einem gesagt, das der zuständige jetzt gerade keine Zeit hat, sich san aber wieder meldet. Aber nichts tat sich. Irgendwann wurde uns dann fragt, das es Lieferprobleme gibt und wir uns noch ein wenig gedulden müssen.
Irgendwann rief dann jemand an und machte tatsächlich einen Termin für den Fenstereinbau. Die Handwerker kamen auch und was soll ich sagen..... das Fenster passte nicht.
Und das gleiche Spiel begann von vorne.


Dann habe ich mir den Vertrag angeschaut und gesehen, das ich eine offizielle Frist setzten muss, um den Vertrag zu kündigen. Das hab ich dann getan. Einen Tag vor Ablauf der Frist rief dann jemand an und wollte nochmal kommen und das Fenster auszumessen. Ich war dann schon ziemlich genervt. Möchte mittlerweile das Geld zurück und mir jemand anderen für das Fenster suchen. Das war wieder ein langes Hin und her.
Jetzt war letzte Woche jemand da und hat das Fenster ausgemessen. Ich habe ihn dann nochmals gesagt, das wir jetzt, mehr als ein Jahr später, das Fenster Jacht mehr haben wollen, sondern nur unser Geld zurück.
Darauf meinte er dann, was ich denn glauben würde. Das wäre ja wohl nicht so einfach. Und dann meinte ich, das er noch keinerlei Arbeiten bei mir errichtet hat, aber schon seit ein Jahr mein Geld hat.

Er meinte, dann müsste man das übers Gericht klären. Und ich solle mir gut überlegen, ob ich wegen "so kleines Geld" (1400€) so einen Stress machen will.

Jetzt mal ehrlich, ist das normal?
Ich habe doch das Recht, nach noch keinerlei erbrachter Leistung aus dem Vertrag auszutreten, oder?

Oder muss ich tatsächlich jetzt einen Anwalt einschalten? Ich will doch nur mein Geld zurück.

nordanney 23.12.2024 18:44
Ein Vertragsrücktritt ist nicht so ganz einfach...
Zunächst muss Nachbesserung möglich sein. Aber diese muss zeitnah erfolgen.




Da bei Euch aber schon so viel Zeit ins Land gegangen ist, würde ich jetzt eine Frist zur Nachbesserung setzen (= Einbau des Fensters). Die Frist muss aber auch erfüllbar sein.
Sollte das Fenster dann z.B. Ende Januar nicht drin sein oder nicht passen, dann kündigen. Siehe Baugesetzbuch 648.
Oder wegen Nichterfüllung.


jenny007 23.12.2024 18:49
nordanney schrieb:

Ein Vertragsrücktritt ist nicht so ganz einfach...
Zunächst muss Nachbesserung möglich sein. Aber diese muss zeitnah erfolgen.



Da bei Euch aber schon so viel Zeit ins Land gegangen ist, würde ich jetzt eine Frist zur Nachbesserung setzen (= Einbau des Fensters). Die Frist muss aber auch erfüllbar sein.
Sollte das Fenster dann z.B. Ende Januar nicht drin sein oder nicht passen, dann kündigen. Siehe Baugesetzbuch 648.
Oder wegen Nichterfüllung.




Wir haben ja schon eine Frist gesetzt. Diese war irgendwie eine bestimmte Anzahl an Werktage (das stand so im kleingedruckten im Vertrag). Und bis zu dieser Frist ist ja nichts passiert, außer ein Anruf. Reicht diese Frist nicht aus?

11ant 23.12.2024 22:10
jenny007 schrieb:

Er meinte, dann müsste man das übers Gericht klären. Und ich solle mir gut überlegen, ob ich wegen "so kleines Geld" (1400€) so einen Stress machen will.
Für den von Dir beschriebenen Anzahlungsbetrug braucht man genau 1 nicht (nirgendwo ?) passendes Dachfenster. Das ist kein Fall für ein baufachliches Forum, sondern für einen nahezu beliebigen Rechtsanwalt (der das für Euch so aufbereitet, daß der Staatsanwalt damit etwas anfangen kann.
nordanney schrieb:

Kaufende bzw. auftraggebende Personen
Haben die druckenden und verlegenden Personen allen Ernstes eine Gender Edition der Bürgerlichen Gesetzbüchin m/w/d erarbeitet?
Was kommt als nächstes: eine Bibelfassung, in der die schöpfende Person Adama und Eva dem Paradies verweist?

Singelküche 26.12.2024 15:51
Das hilft jetzt Jenny007 nicht weiter aber vielleicht als Warnung für andere. Ein normaler Betrieb bei Dachflächenfenster ja oft ein Dachdecker verlangt keine Anzahlung. Wenn ihr die Fenster selbst irgendwo bestellt ist Anzahlung oder Vorauskasse normal. Der Erstkontakt mit dem Handwerksbetrieb vor Ort also mit dem ihr an eurem Dachfenster steht sollte ausreichen. Da braucht es keinen zweiten Termin zum Messen. Fehler wie hier das Fenster passt nicht kann auch mal vorkommen. Das liegt aber meistens an der Logistik oder das alte Fenster / Innenverkleidung war nicht richtig eingebaut. Das übersehen die die Ausmessen ab und zu Betriebsblind. Wenn Jenny007 diese Fensterkolonne jetzt nicht los wird kann sie sich bei der Montage mit der Einbauanleitung danebensetzen. Wer weiß was die noch so draufhaben. So eine Einbauanleitung ist keine Doktorarbeit.

mayglow 29.12.2024 19:07
jenny007 schrieb:

Jetzt mal ehrlich, ist das normal?
Ich habe doch das Recht, nach noch keinerlei erbrachter Leistung aus dem Vertrag auszutreten, oder?

Oder muss ich tatsächlich jetzt einen Anwalt einschalten? Ich will doch nur mein Geld zurück.

Das Problem ist ja, wenn er sich weigert, dann kommst du eben schwer an dein Recht. Ja, in der Theorie geht sowas wie "Angemessene Frist setzen -> die verstreicht -> Zurücktreten vom Vertrag und Geld zurückverlangen". Aber ob du ohne Anwalt das Geld tatsächlich jemals wieder siehst, ist halt die Frage.
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