Vertrag mit Fertighaushersteller - Auf Lieferfrist beharren?

4,80 Stern(e) 4 Votes
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Vertrag mit Fertighaushersteller - Auf Lieferfrist beharren?
>> Zum 1. Beitrag <<

N

niri09

Auch wenn die Formulierung so ungültig ist, steht ja trotzdem keine Frist und was gilt dann? Soweit ich weiß sind die Firmen ( von sich aus) nicht gezwungen Fristen aufzunehmen, da muss der Auftraggeber darauf achten.
Ist keine Frist genannt, kann er dich tatsächlich länger vertrösten, Urlaubszeit, Weihnachtszeit, Wetter usw. Und es bleibt dir nichts weiteres übrig als zu warten.
 
Y

ypg

Immer ruhig! Ich habe noch nirgendwo gehört, dass das Hausprojekt pünktlich angegangen wurde. Das gehört einfach dazu.
Allerdings Obacht, ob man nicht hingehalten wird.
 
H

HilfeHilfe

Vom Grunde her bin ich zufrieden und hab eigentlich keine Lust mich zu zoffen.

Bin halt nur am überlegen wie man am besten vorgeht wenn das vertrösten mit dem Liefertermin anhält. Will auf gar keinen Fall das Risiko eingehen über den Termin der Festpreisgarantie zu kommen
Also gehts dir um dem Festpreis ? Dann äußere deine Ängste und die sollen es bestätigen
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42347 Beiträgen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben