Verpflichtung Parkplätze zu schaffen?

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Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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K

Kaffeebart-1

Nicht in jeder Gemeinde ist es möglich auf die Parkplätze zu verzichten und eine Ablöse zu zahlen.
Liegt wirklich an der Gemeinde. Und wohl auch an der bereits bestehenden öffentlichen Parkplatz Situation. - Sind Plätze ehh schon knapp kann es gut sein, dass eine Ersatzabgabe nicht akzeptiert wird.
 
N

Nina-1

Das kann ich nur bestätigen und das liegt an der jeweiligen Parksituation der Gemeinde. Sind Parkplätze dort eh knapp, dann muss gebaut werden.
 
R

Roman-1

Das ist bei den Kantonen geregelt und die Gemeinde kann entscheiden, bestehen wir auf die Parkplätze oder lassen wir die Ersatzabgabe zu. Das ist auch innerhalb der Gemeinde unterschiedlich.


Wir haben außerhalb gebaut und hier gibt es noch viel Brachland. Das wird dann als Parkplatz genutzt. Jedoch werden diese Flächen einmal bebaut, dann sieht das anders aus.
 
T

teigaff-1

Liegt wohl schon etwas zurück der Beitrag. Wir wollen die geforderten Parkplätze bauen, haben auch Platz aber die Gemeinde respetiv der Behördenwahnsinn nett uns Steine in den Weg. Auf der rechten Seite des Hauses die neuen Parkplätze sind geplant werden aber wegen zu geringer Sicht auf die Strasse und das Troitoir in Frage gestellt, auf der linken Seite des Hauses die gleiche Situation und hier wird der bestehende Parkplatz nicht in Frage gestellt. Anmerkung es ist eine 30 er Zone. Wenn ich auf den nicht bewilligten Parkplätze jedoch mein Auto hinstelle passiert nichts und niemand verbietet mir das.
 
M

MODERATOR

Hallo teigaff,

das ist schon seltsam. Ich denke, da wollen einzelne Behördenmitarbeiter nicht in die Verantwortung genommen werden, wenn dann doch mal ein Unfall passieren würde.
Würde ein Passant der schlechten Übersichtlichkeit wegen angefahren werden, käme bestimmt der Aufschrei "Warum hat die Behörde das genehmigt...)". Passiert das vom nicht bewilligten Parkplatz aus, sind alleine Sie schuld, die Behörde hätte keinen Schuldanteil.
 
T

teigaff-1

ja klar das ist wohl so. Vielleicht will man einfach nur die Ablöse einnehmen???
Ich nur verstehe nicht auf der andern Seite des Hauses ist die Situation lediglich seitenverkehrt gleich wenn nicht noch schlechter. Denn wenn ich auf der rechten Seite rausfahre fahre ich zuerst auf die Fahrbahnseite die einsehen kann nach links (freie Sicht). Sehe ich auf der linken Seite ist das Haus nach links ist das Haus im Weg. und die Sicht nach Rechts ist durch Nachbars Zaun gleich Verdeckt wie Rechts.
Zum Fussgänger glaube ich nicht dass die überfahren werden da noch der Zugang zum Haus von mind. 1.50 m zwischen Auto und Haus/ Sicht liegt.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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