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ᐅ Vermessungskosten nach Hausbau


Erstellt am: 23.03.2017 08:50

Henny0710 23.03.2017 08:50
Hallo, wir wohnen schon gut ein halbes Jahr in unserem Neubau und nun bin ich unsicher was jetzt noch für Kosten kommen könnten.

Mein Nachbar meint, dass nachdem das Haus gebaut wurde dieses auf dem Grundstück eingemessen oder vermessen wird und es etwas kosten wird.

Kommen da vielleicht noch andere Dinge an die man so nicht denkt?

DG 23.03.2017 14:15
Hallo Henny,

Dein Nachbar hat Recht, Du bist als Eigentümer verpflichtet, Dein Gebäude nach Fertigstellung zwecks Aktualisierung der Katasterkarte einmessen zu lassen. Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Gebührenordnung des Landes und richten sich - soweit ich weiß - in NDS allein nach den Herstellungkosten. Informationen dazu kannst Du von jedem öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in Deiner Nähe bekommen oder den Katasterämtern/GLL.

Google mal nach: Kosten Gebäudeeinmessung Niedersachsen

(Ohne Gewähr: Kosten gesamt brutto incl. Übernahmebegühr beim Katasteramt, Herstellungskosten des Gebäudes bis einschl. 250T€: 811,80€)

Normalerweise wirst Du ein paar Monate nach Einzug von der zuständigen Stelle angeschrieben, um die Einmessung in Auftrag zu geben. Es kann aber auch sein, dass Du den Auftrag zur GE bereits über Deinen Architekten/GU vergeben hast. Bevor Du den Auftrag also an einen öffentlich bestellter Vermessungsingenieur vergibst, vorher checken, ob der Auftrag nicht schon (evtl. im Paket mit der Feinabsteckung) vergeben wurde.

MfG
Dirk Grafe

Username_wahl 23.03.2017 19:06
Bei uns 710 €.

DG 24.03.2017 10:02
Passivhaus schrieb:
Bei uns 710 €.

Die Kosten richten sich wie schon gesagt nach der jeweiligen Gebührenordnung des Landes. Eine Kostenangabe aus dem Saarland ist für einen Bau in NDS nur von geringem Informationswert.

MfG
Dirk Grafe

Bieber0815 24.03.2017 16:11
Die Größenordnung passt doch ...
Henny0710 schrieb:
Kommen da vielleicht noch andere Dinge an die man so nicht denkt?
- Für die Einmessung will der Vermesser Geld.
- Für die Pflege des Katasters will das Amt Geld.
- Die Gemeinde will Grundsteuer B, was i.d.R. deutlich mehr ist als in der vorherigen Mietwohnung (und fortan jährlich anfällt).

Mehr fällt mir eigentlich nicht ein (natürlich weiß ich nicht, woran Du schon gedacht hast). Natürlich kostet die Herrichtung des Grundstücks und die Anlage des Gartens, ggf. Einfriedung usw. auch Geld.
gebührenordnungvermessungsingenieureinmessung