Unterschiedliche Chargen für Zuwegung genutzt - Mangel?

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Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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S

Snowy36

Wenn du abgenommen hast dann kehrt sich ja lediglich die Beweislast um … was ja hier jetzt nicht so ein Problem sein sollte ….
Dh DU musst jetzt beweisen dass der Mangel da ist statt dass der Handwerker nachweisen muss dass er nicht da ist …

Frist setzen zur Mangelbeseitigung. Wenn das nicht hilft wird es allerdings schwieriger vor allem wenn du schon bezahlt hast .
 
11ant

11ant

Für mich sieht das nach mehr als nur zwei "Chargen" aus, ich vermute eher "dieselbe" Farbe "ähnlich RAL xyz" von zwei verschiedenen Herstellern oder mindestens aus zwei verschiedenen Werken. Lasse Dir von Deinem Anwalt erklären, welche Form- und Fristerfordernisse Deine Intervention beachten sollte. Das Beginnt schon damit, wann sie "Mängelrüge" oder "Reklamation" zu heißen hat. Für die Konsultation eines Juristen bist Du selbst verantwortlich. Die Einschätzung eines Sachverständigen hilft hier nicht weiter, ggf. wäre Einblick in Lieferscheine vonnöten. Kann es sein, daß die Baufirma hier als Bauträger auch Bauherr war, und Du überhaupt nur Käufer bist ?
 
G

guckuck2

Das sind doch unterschiedliche Steine. Also das eine sieht nach grau aus, das andere Anthrazit.
Spoileralarm: Anthrazite (gefärbte) Betonsteine bleiben nicht anthrazit. Es geht immer nach Zeit Richtung grau

@SoloBau
Zeitunterschied zwischen den "Chargen"? Oder wurde das gleichzeitig gelegt?
Gibts Lieferscheine für das Material? Hast du noch Zahlungen offen oder müsstest du den Rechtsweg gehen?
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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