Unterschiedlich hohen Gussasphaltestrich ausgleichen

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H

harkonsen

Hallo zusammen,

wir haben einen Gussasphaltestrich der über einen 40 m2 Raum ca. 5 mm Unterschied in den Bodenhöhen aufweist.

In den Gussasphalt wird gefräst und Leitungen einer Fußbodenheizung gelegt.

Jetzt will unsere Estrich Mensch darüber die Bodenhöhen ausgleichen. Spachteln wäre die dünnste Methode aber teuer. Er würde jetzt mit (Calcium Sulfat, da die Ausdehung wie beim Gussasphalt sein soll) Fliesestrich drauf gehen. Da wäre aber der Bodenaufbau insgesamt auch an den hohen Stellen ca. 15 mm.

Meine Frage wie wichtig gibt es noch ein Material hier auszugleichen und wieso ist der Ausgleich hier eigentlich so wichtig?

Vielen Dank!
 
KlaRa

KlaRa

Moderator
Um Gottes Willen: Wer versucht derartiges????
Gussasphaltestriche verfügen im Regelfall im Wohnungsbau über eine Dicke von ca. 35mm.
Heizelemente im Regelfall über 12mm.
Abgesehen davon, dass die Heizelemente bei Gussasphalt-Heizestrichen aus wärmestabilem Kupfer sind und in die streichbare Bitumenmasse eingebettet wird ergibt sich bei einem nicht zu empfehlenden Nachtragseinbau lediglich eine Estrichdicke von ca. 35mm - 12mm = 23mm.
Was da offensichtlich entsteht, ist eine Sonderkonstruktion, für welche es keinerlei Beweise dafür gibt, dass diese in der Praxis funktionieren wird.
Weit abseits der geltenden Fachregeln!!!
Was wird geschehen?
Nun, Bitumen, dem Bindemittel eines jeden Gussasphaltestrichs, ist im Gegensatz zu mineralischen Estrichen letztendlich immer eine zähe Masse, welche unter Temperatureinfluss zu Fließverhalten neigt.
Sobald also in den bituminösen Bestandsestrich gefräst wird entstehen dort Sollbruchstellen!
Auch das Überarbeiten mit einer mineralischen Ausgleichsmasse wird dem Gussasphaltestrich "den Rest" geben.
Selbst wenn es sich -wie ausgeführt- um eine Calciumsulfat-Ausgleichsmasse handeln soll.
Das wird nicht dunktionieren - der Fußbodenschaden ist vorprogrammiert, der Totalschaden am gesamten Estrich und der nun wohl neu eingebrachten Heiztechnik ebenfalls.
Was hier -von wem auch immer- geplant wird, ist bereits nach der ersten Nutzung zum Scheitern verurteilt! Ohne jeden Zweifel.
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In der Hoffnung, dass meine Zeilen Berücksichtigung finden (ansonsten sehen wir uns wahrscheinlich bei einem gerichtlichen Ortstermin zur Beweisaufnahme):
KlaRa
 
mayglow

mayglow

In der Hoffnung, dass meine Zeilen Berücksichtigung finden
Auch als nicht-Threadersteller fand ich die Erklärung spannend. Gibt es denn alternative Vorgehensweisen, falls im Bestand ein Gussasphaltestrich vorliegt oder würde der dann komplett ausgetauscht in der Regel?
 
KlaRa

KlaRa

Moderator
Auch als nicht-Threadersteller fand ich die Erklärung spannend. Gibt es denn alternative Vorgehensweisen, falls im Bestand ein Gussasphaltestrich vorliegt oder würde der dann komplett ausgetauscht in der Regel?
Aber sicher doch gibt es da Lösungen!
Abhängig von der örtlichen Situation kann man den Gussasphaltestrich beidseitig um beispielsweise insgesamt 30-40cm zurückbauen.
Die "Lücke", damit die entstandene Fehlstelle, wird sach- und fachgerecht angerampt.
Was sich so einfach anhört, ist mit gewissen Schwierigkeiten handwerklicher Art verbunden, denn ein Gussasphalt wird im Wohnungsbau auf Dämmschicht eingebaut, die Fläche ist damit im Bereich der Fehlstelle duktil. Würde man einfach eine Füllmasse einbringen, würden die Flanken links- und rechtsseitig der Gussasphaltflächen bei Belastung abreißen. Und sogenanntes "andübeln" wäre ebenfalls sinnlos, da es bei Gussasphalt nicht funktionieren kann.
Aber man könnte in dem Fall als Sonderkonstruktion in der Fehlstelle die Dämmschichtebene komplett entfernen, mit einem Reaktionsharzmörtel eine Verbundkonstruktion zur Betondecke herstellen und die beiden (auf Dämmschicht gelagerten) Gussasphaltflächen mit einer ca. 8mm breiten Bewegungsfuge anbinden.
Die Fuge könnte später (vor den Bodenbelagsarbeiten) mit einem elastifizierten Reaktionsharz verfüllt werden.
Nachteil (soweit man es als Nachteil sieht): Die beiden Fugen müssten -nicht unbedingt in der Breite der Bewegungsfuge- in den Oberbelag übernommen werden.
Auch dies ist eine Sonderkonstruktion, sicherlich, doch sie würde (im Gegensatz zu den nachträglich eingebauten Heizelementen) funktionieren!
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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