Unser Haus, eine massive Stadtvilla, wurde zu tief geplant

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Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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kaho674

kaho674

Offenbar wurde aber nicht auf die Probleme hingewiesen, welche nun die Folge sind. Dann hätte die Bauherren sicher ganz anders entschieden. Was nützt mir die Frage, wenn ich als Laie den Grund nicht gesagt bekomme?
 
Y

ypg

Warum wollte das Bauamt das Bodengutachten?
Das gehört immer in die Hände des BUs wegen der Gründungskosten. Hattest Du ihnen das nicht gegeben?

Nun denn: ich würde auch den Weg zum Anwalt machen, ob eine Chance der Halbierung der Kosten besteht.
Und dann eine ordentliche Drainage mit Sickerungsmulde und/Schacht oder so was ähnliches verbauen. Drauf achten , dass die Nachbarn nicht zu Euch entwässern!!!
Hat ja schon jmd hier geschrieben, aber Wiederholung tut ganz gut

Ansonsten: willkommen im Forum [emoji847]
 
B

Bieber0815

Wenn ja, wie würdet ihr weiter vorgehen?
Ich denke, die wichtigsten Hinweise kamen schon (Anwalt). Ich gebe trotzdem noch meinen Senf ab, ich glaube, es gibt noch offene Fragen.

Bin ich der einzige, der die Abkürzung OFFEG nicht kennt? Meinst Du Oberkante Fertigfußboden? Oder etwas anderes?

Aus Deinen Angaben (40 m langes Grundstück, Haus auf 62,5 m (üNN?), 1 m Gefälle, 70 cm Sprung) werde ich nicht schlau. Woher kommt denn nun die Stufe? Das passt m.E. nicht ganz zusammen oder Du hast es nicht sauber rüber gebracht. Egal, nicht so wichtig, aber für euch selbst solltet ihr das Problem sauber beschreiben. Was immer hilft: Eine Skizze, Schnitt durch das Gelände, Original-Geländeverlauf einzeichnen, derzeitigen Ist-Stand einzeichnen, Haus einzeichnen. Ein paar Zahlen dran. Fertig. Geht gut von Hand.

Dann hilft es m.E. das Problem zu strukturieren; was ist überhaupt das Problem?
Technisch
- Abdichtung des Hauses gegen Wasser (geklärt?)
- Gründung des Hauses (klar, oder?)
- Sprung zum Nachbarn?
Rechtlich/finanziell
- Welche Kosten entstehen denn nun?
- Vertragslage?

Ich hoffe, das hilft euch, sind nur Anregungen/Fragen ...

Ich würde zum Fachanwalt für Baurecht gehen. Solche findet man sehr einfach (Google, Gelbe Seiten, Anwaltskammer). Man findet sie jedenfalls viel einfacher als geeignete Sachverständige. Da braucht ihr auch einen, aber vielleicht kennt der Anwalt einen ... Ansonsten Handwerkskammer etc.

Der Anwalt kann nur das rechtliche Klären, ihr benötigt aber auch eine fachliche/technische Klärung der Lage und Lösungsvorschläge, wo es hingehen soll. Das muss jemand, der es kann, für euch tun. Ihr selbst könnt es ja nicht (was keine Schande ist). Mit dieser (dann hoffentlich brauchbaren) Planung könnt ihr die Umsetzung angehen. Dann wisst ihr auch, was es kosten wird.

Anwaltskosten und technische Beratung/Planung müsst ihr sicher vorschießen und vermutlich bleibt ihr darauf sitzen. In der Umsetzung lässt sich vielleicht ein Kompromiss mit dem GU erreichen.

Aber das wichtigste ist eine dauerhaft tragfähige Lösung zu erhalten. In den sauren Apfel müsst ihr m.E. beißen.

Wir versuchen nun durch geeignete Fachfirmen die Situation zu entschärfen und bekommen immer wieder zu hören, dass bei der Planung ja einiges schief gelaufen sein muss
Gibt es auch schon konkrete Vorschläge, was nun zu tun ist?
 
V

VeBiBau

Das Bodengutachten hat sie Baufirma in Auftrag gegeben und gehört mit zu den Unterlagen des Bauantrages.

Entschuldigt; ich wollte Oberkante Fertigfußboden EG schreiben. Und ja, meint Oberkante Fertigfußboden im EG.

Nochmal zu den Angaben:
Das Grundstück hat von vorne nach hinten einen Anstieg von 1m und wir haben relativ weit hinten gebaut (ca 8m zur hinteren Grundstücksgrenze Abstand). Unser Geländebezugspunkt ist mit 62,3m angegeben und direkt nach dem Spritzwasserbereich springt das Grundstück auf 63m. Wir werden da noch abtragen lassen, aber werden sicherlich mit Stückmauern hier arbeiten müssen. Ich hoffe, es ist nun verständlicher?

Das konkreten Fragen für mich sind
- die Abdichtung (hier versicherte mir die Baufirma, dass diese ausreichend sei - aber ich bin verunsichert und hätte das gerne von jemand unabhängigen bestätigt)
- und die Mehrkosten, die wir aufbringen müssen um das Gelände zu modellieren und zur Regenentwässerung

Zu den konkreten Maßnahmen finde ich leider keinen kompetenten Ansprechpartner.
Hatte eine Tiefbaufirma da, der meinte er würde nur durch Grundstücksmodellierung das Wasser vom Haus weggleiten und keine Drainage empfehlen, da diese bei so schluffigem Boden ja auch keinen Halt hat und ständig zugesetzt sein wird. Ein Garten-Landschaftsbauer war völlig überfordert mit der Situation und hat sich nicht mehr gemeldet.
Nach welchen Fachleuten sollte ich da speziell suchen?

Habe heute über den Bauherren-Schutzbund ein Telefonat mit einem Fachanwalt führen können. Als erste grobe Einschätzung meinte er, dass der Fall nicht eindeutig ist und er daher keine Einschätzung abgeben kann, ob es Sinn macht zu klagen. Er kennt nur die Hausbaufirma und weiß, dass Vergleiche nicht eingegangen werden. Somit hätte man in einem längeren Verfahren eventuell eine Chance. Er würde mich vertreten, aber er hörte sich ehrlich gesagt nicht sehr zuversichtlich an.
 
B

Bieber0815

Somit hätte man in einem längeren Verfahren eventuell eine Chance. Er würde mich vertreten, aber er hörte sich ehrlich gesagt nicht sehr zuversichtlich an.
Ich glaube, es wäre schon ein Mehrwert (und kostet Größenordnung 300 Euro), wenn ein Fachanwalt eure Verträge liest und euch den Inhalt erläutert. Normalerweise macht der sehr vorsichtige und umsichtige Bauherr dies vor der Unterschrift, aber besser spät als nie :P. Wie man dann weiter vorgeht ... Den Anwalt vielleicht einen Brief aufsetzen lässt oder nicht (mit oder ohne seinen Briefkopf), kann man dann -- nach der Beratung -- immer noch entscheiden.

Nach welchen Fachleuten sollte ich da speziell suchen?
Kann ich leider auch nicht sagen. Sachverständige mit Universal-Hausbau-Sachverstand oder solche, die auf Abdichtungsfragen spezialisiert sind. Das wäre meine Suchrichtung ... Tiefbauer, Garten-Landschaftsbauer etc. kommen danach als Ausführende in Frage, vorher muss m.E. einer der Ahnung hat die Planung übernehmen. Euer GU macht's ja offenbar nicht.
 
G

Grym

Ich verstehe das Problem noch nicht so ganz. Die Planerin hat gesagt, dass nur ein geringer Geländeanteil im hinteren Bereich abgetragen werden muss. Aber, dass etwas abgetragen werden muss, war doch dann von vornherein klar. Was ist ein geringer Anteil? 20 bis 70 cm abtragen ist für mich gering?

Mal angenommen euer Haus ist bei 0,00 und der Nachbar ist bei 0,60. Da würde ich sofort beim Nachbarn abböschen bis auf -0,10 oder -0,20 und dann langsam zu Haus hin wieder ansteigen lassen auf 0,00. Wo ist das Problem?

Bei anderen Nachbarn mit mit 0,20 einfach auf -0,20 und dann langsam auf 0,00 ansteigen lassen.

Dass die Nachbarn nicht auf euer Grundstück entwässern dürfen ist so auch nicht richtig. Wenn es durch den natürlichen Geländeverlauf so gegeben ist, dann ist das völlig rechtens.

Aber da muss ja nichts zum Haus Fliesen. Generell ist vom Haus weg in alle Richtung fachgerecht immer abschüssig um mind. 1-2% zu bauen. Nicht nur die Terrasse. Das steht dann bspw. in den Leitlinien und technischen Informationen der Putz-/Dämmhersteller.
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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