Unfallversicherung für die Bauherren

5,00 Stern(e) 3 Votes
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Unfallversicherung für die Bauherren
>> Zum 1. Beitrag <<

A

aero2016

Da steht kein Wort davon welche Versicherung gemeint ist (ah, doch, Berufsgenossenschaft). Die Krankenversicherung aber ganz sicher
nicht!
 
B

Baustelle2016

Die ges. Unfallversicherung leistet bei beruflich bedingten gesundheitlichen Schäden, also z. B. wenn der Helfer während seiner zugewiesenen Tätigkeit auf deiner Baustelle oder auch auf dem Weg dorthin und auf dem Nachhauseweg einen gesundheitlichen Schaden erleidet. Nagel in die Hand gehämmert, von der Leiter gestürzt, böse den Fuß verknackst.
Dann trägt die BG die Behandlungskosten, evtl. zu zahlendes Krankengeld (heißt dann Unfallgeld) oder auch durch den Unfall notwendige Rehabilitationsmaßnahmen des Versicherten bis hin zu einer UNFALLrente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE). Nicht zu verwechseln mit einer Erwerbsminderungsrente, die die gesetzliche Rentenversicherung zahlt, wenn man auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt vor Erreichen des Rentenalters nicht mehr beruflich leistungsfähig ist.
 
B

Baustelle2016

Für Dich als Bauherr sollte aber eine private Unfallversicherung ausreichen. Sofern man die überhaupt benötigt. Gesundheitsschäden durch Unfälle sind vergleichsweise selten, die Versicherung dafür aber auch nicht sehr teuer. Die ges. UV auf Eigenleistung für sich selbst freiwillig auszudehnen halte ich für völlig übertrieben, sofern man nicht Wegen des Baus in Teilzeit geht. Das ist aber nur meine Meinung!, keine Empfehlung.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
Im Forum Versicherungen beim Hausbau gibt es 155 Themen mit insgesamt 2034 Beiträgen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben