Umgestaltung einer Einliegerwohnung in Bestandsimmobilie

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Serenata

Hallo zusammen,

mein Mann und ich haben uns dafür entschieden, mein Elternhaus (BJ 1980) in Hanglage zu übernehmen und im Zuge einer energetischen Sanierung auch Änderungen am Grundriss vorzunehmen, um das Haus etwas moderner zu gestalten.

Hiervon wird insbesondere auch die Einliegerwohnung im UG betroffen sein, in welcher die aktuelle Raumaufteilung insbesondere in Hinblick auf die Größe von Bad und Küche aus unserer Sicht sehr unvorteilhaft ist. Zukünftig soll die Wohnung nur ein Schlafzimmer enthalten. Unsere Idee ist, das Bad in das bisherige Kinderzimmer zu verlegen und durch das entfernen der Wände zwischen Wohnzimmer, Bad und Küche einen großen Wohn- und Essbereich zu schaffen. Wir sind jedoch noch unsicher, wie die unterschiedlichen Bereiche am sinnvollsten angeordnet werden könnten und welcher der dann zwei Zugänge vom Flur genutzt werden sollte. Über jegliche Ideen und Anregungen hierzu sind wir sehr dankbar.

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Das (größere) Schlafzimmer wurde bereits vor einigen Jahren durch einen Wanddurchbruch zum Flur in die Einliegerwohnung integriert und der ursprüngliche Zugang verschlossen. Vom Untergeschoss liegt uns leider nur dieser Grundriss vor. Durch die Hanglage liegt die Einliegerwohnung nur zum Teil unter der Erdoberfläche und hat dadurch "normal" große Fenster und einen Terrassenzugang. Die Fenster habe ich rot markiert, da diese im Plan kaum und zum Teil gar nicht zu erkennen waren. "Oben" im Bild ist Norden, demnach befinden sich in der Südwand tatsächlich keine Fenster. An der Innenwand gemessen würden die Maße des neuen Wohn- und Essbereichs 5,95m x 4,90m betragen. Nicht die Welt, aber hoffentlich ausreichend groß.

Vielen Dank im Voraus für jegliche Gedanken zu unserem Vorhaben und viele Grüße!
 
S

Serenata

Wofür die ELW oder das UG selbst dann genutzt werden soll, bleibt im Verborgenen.
Die Wohnung wird zunächst von meiner 70-jährigen Mutter bewohnt werden. Ich bin nicht davon ausgegangen, dass dies eine wirklich wichtige Information darstellt.

Was willst Du denn nun? Ein großen Wohn- und Essbereich oder ein Schlafzimmer?
Es geht nur um den Wohn- und Essbereich. Das mit dem Schlafzimmer war lediglich eine zusätzliche Information um zu verdeutlichen, weshalb das Bad an dieser Stelle nicht mehr benötigt wird.
 
kbt09

kbt09

Es geht also um den gelben Bereich?

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Ich habe mal die Maße, die Himmelsrichtung in die Grafik eingetragen .. und frage dennoch:
  • ehemalige Badtür wird geschlossen?
  • Maße der Fenster BRH, Breite, Wandabschnitte usw.
  • Kann man in die Südwand ein Fenster machen?
  • Ist das links eine richtig freie Fläche? Vielleicht mal ein Foto
  • Was wünscht sich denn die Mutter in einem großen Allraum? Was ist mit gerne Kochen? Gästen? usw.
 
S

Serenata

Richtig, es geht um den gelben Bereich.

Die ehemalige Badtür würden wir wohl schließen. Ein Fenster wollen wir eigentlich nicht nachträglich in der Südwand einsetzten, es ist auch so hell genug für unsere Ansprüche.

Links geht es auf die Terrasse, darüber ist aber noch ein Balkon.

Meine Mutter hat keine konkreten Vorstellungen. Sie hat (leider) sehr wenig Besuch und würde auch nicht mehr für viele Gäste kochen wollen. Falls doch, dann nur für die Familie und dann würde das in unserer Küche im EG passieren.

Ich habe eine Skizze mit den Maßen gefertigt, ich hoffe man kann sie einigermaßen erkennen. Die Zwischenwände haben wir hierbei noch mit eingezeichnet, würden jedoch wie gesagt entfernt werden.


Handgezeichnete Grundriss-Skizze mit Maßangaben auf kariertem Papier
 
kbt09

kbt09

Bitte Bilder idealerweise nicht als Vollbild, sondern als anklickbares Vorschaubild anzeigen lassen. Dann sind die nicht so riesig im normalen Text.

Und, welche Brüstungshöhe haben die Fenster?
Heizung? Fußbodenheizung?
Hat schon mal jemand geprüft, ob die senkrecht liegenden Wände alle komplett rauskönnen oder ob ein Träger gezogen werden muss?

Wenn die Mutter nicht mehr viel kocht .. welche Anteile Küche wollt ihr vorsehen? Fast quadratische Räume sind immer recht schwierig aufzuteilen.

Soll die Wohnung später mal frei vermietet werden?
 
Zuletzt aktualisiert 18.11.2025
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