Übersetzung eines B Plans in Bezug auf überbaubare Flächen erklären

4,80 Stern(e) 4 Votes

Ist es demnach nur zulässig im Feld 1 oder auch übergreifend zulässig in Feld 1 und Feld 2

  • Nur Feld 1

  • Feld 1 und Feld 2


Die Ergebnisse sind erst nach der Abstimmung sichtbar.
N

NatureSys

Muss man direkt klagen? Oder ist auch ein Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid möglich, zu dem dann eine andere Instanz einen Widerspruchsbescheid erlässt. Wenn ja, hat die Instanz vielleicht eine andere Meinung.
 
11ant

11ant

Das Bauamt lehnt demnach alle Stellplätze, Carports und Garagen ab, die sich teilweise ausserhalb der gestrichelten Linie bzw. der überbaubaren Grundstücksfelder befinden. Da viele Bauherren eher verstanden haben nach dem B- Plan, dass die Felder auch ausserhalb genutzt werden können,
Das haben sie aus meiner Sicht auch völlig korrekt verstanden - mit der Feld 2 betreffenden Einschränkung, die ich ja bereits erwähnte. Darüber hinaus sehe ich aber keine weitere Einschränkung allein aus
Garagen, Stellplätze und überdachte Stellplätze sind in der festgesetzten Bautiefe der überbaubaren Grundstücksfelder auch als Grenzbebauungen zulässig. Die Zulässigkeit als Grenzbebauung gilt auch ausserhalb der überbaubaren Grundstücksfelder.
weil hier m.E. nicht eindeutig genug bestimmt ist, wenn die Gemeinde das "außerhalb" auf "aber innerhalb der festgesetzten Bautiefe" beschränken will. Dann sollen sie gefälligst den Grundstücken 1 und 4 explizite Ca/Cp Sonderfenster in deren "äußeren" Bauwichen in den Plan malen. Aufgrund der mangelnden Bestimmtheit sehe ich gute Chancen, eine Ablehnung nur deswegen zu kippen. Aber der Fachmann dafür ist hier @Escroda.
 
11ant

11ant

Dann sollen sie gefälligst den Grundstücken 1 und 4 explizite Ca/Cp Sonderfenster in deren "äußeren" Bauwichen in den Plan malen.
Oh, ich sehe gerade: das haben sie !
Aber bei Interesse bitte im Internet nach B- Plan Nr. 42 Krützkrög suchen.
Ich bezog die hier erwähnten Sonderflächen zunächst auf separate Garagenhöfe - aber im Plan ist zu sehen, daß Flächen gemeint sind, die auf manchen Grundstücken als weitere Baufelder eingezeichnet sind - aber eben nicht auf allen. Dann ist wohl auch ohne Fachmann eindeutig: wenn Dein Grundstück nicht mit einem solchen Sonderbaufeld gesegnet ist, dann geht nur Deine "F1".
 
kbt09

kbt09

Mal so allgemein ... was soll der Schwachsinn mit einer Umfrage. Nur weil vielleicht die Mehrheit die eine Variante voted, wird es deshalb nicht RICHTIG. Manchmal muss man schon mit dem Kopf schütteln.
 
S

SucheHaus.1

Da wir keine Bauprofis sind, wollten wir uns eine Meinung bilden, ob nur wir bisher den B- Plan mißverstanden haben. Die Bauämter haben die Macht, auch wenn B -Pläne textlich mißglückt sind. Das ist uns schon klar. Und rechtlich kann man sich als Bürger sowieso keine Chancen ausrechnen.
 
11ant

11ant

Im konkreten Fall habt Ihr lediglich den Plan schlampig gelesen. Ein Bebauungsplan ist immer ein Plan, d.h. man wird eben teilweise erst aus Bild und Text schlau, und "einzeln" fehlt es noch an Eindeutigkeit.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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