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Jodimaster2k
In einem Mehrfamilienhaus mit zwei Parteien und einer Dachgeschosswohnung besteht seit Wochen folgendes Problem:
- Die Treppenhausbeleuchtung wird vom Mieter in der mittleren Wohnung gesteuert.
- Die Beleuchtung anderer gemeinschaftlicher Bereiche wird vom anderen Mieter getragen.
- Der neue Mieter schaltet seit Wochen jeden Abend den Lichtschalter in seiner Wohnung aus.
- Gibt es eine Pflicht zur Installation eines Allgemeinstromzählers?
- Der untere Mieter ist gehbehindert, wodurch durch das wiederholte Ausschalten der Beleuchtung eine erhöhte Unfallgefahr besteht.