ᐅ Straßen Endausbau Mögliche Mängel Vorgehensweise?
Erstellt am: 06.07.2023 17:21
lesmue79 06.07.2023 17:21
Bei uns im Neubaugebiet wird im Moment der Endausbau der s.g. Bausstraße vorgenommen. Sprich Bürgersteige, Rinnsteine und Straßenoberbelag...
Das Unternehmen welches die Ausschreibung gewonnen hat, vergab wohl die Pflasterarbeiten an einen Sub. der wohl Suboptimale Ergebnisse geliefert hat. Der Informationsfluss ist momentan generell dementsprechend bescheiden.
Es ist die Rede von Baustopp (was aktuell auch sporadisch der Fall ist) Gutachter und Blablabla.
Habe ich als Anlieger irgendwelche Möglichkeiten zur Beschwerde, oder Geld einzubehalten wenn die Zahlungsaufforderung seitens der Gemeinde kommen sollte?
Heute komme ich nach Hause und die Straße bzw Rinne ist mit Markiert mit Spray, kommt der Krams eh raus? Wenn nicht doch dann spätestens jetzt wo es mit Neon-Spray versaut ist oder nicht?
Anbei mal ein paar Bilder, ist es eigentlich Normales das man innerhalb von 15 lfdm. 2x das Verlegemuster der Pflastersteine ändert? Auch wenn es ne Kurve ist?
Ich will ja auch nicht pingelige Querulant sein der über alles meckert, aber normal ist das doch nicht? Zumal das alles kein Thema ist wenn Fehler passieren und offen geredet wird? Aber bisher gibt's nur Flurfunk unter den Anliegern










Das Unternehmen welches die Ausschreibung gewonnen hat, vergab wohl die Pflasterarbeiten an einen Sub. der wohl Suboptimale Ergebnisse geliefert hat. Der Informationsfluss ist momentan generell dementsprechend bescheiden.
Es ist die Rede von Baustopp (was aktuell auch sporadisch der Fall ist) Gutachter und Blablabla.
Habe ich als Anlieger irgendwelche Möglichkeiten zur Beschwerde, oder Geld einzubehalten wenn die Zahlungsaufforderung seitens der Gemeinde kommen sollte?
Heute komme ich nach Hause und die Straße bzw Rinne ist mit Markiert mit Spray, kommt der Krams eh raus? Wenn nicht doch dann spätestens jetzt wo es mit Neon-Spray versaut ist oder nicht?
Anbei mal ein paar Bilder, ist es eigentlich Normales das man innerhalb von 15 lfdm. 2x das Verlegemuster der Pflastersteine ändert? Auch wenn es ne Kurve ist?
Ich will ja auch nicht pingelige Querulant sein der über alles meckert, aber normal ist das doch nicht? Zumal das alles kein Thema ist wenn Fehler passieren und offen geredet wird? Aber bisher gibt's nur Flurfunk unter den Anliegern
11ant 06.07.2023 22:30
lesmue79 schrieb:
Habe ich als Anlieger irgendwelche Möglichkeiten zur Beschwerde, oder Geld einzubehalten wenn die Zahlungsaufforderung seitens der Gemeinde kommen sollte?Ich sehe Dich hier als reinen Gebührenschuldner, ohne Legitimation einer Qualitätsbewertung oder gar irgendwelcher Druckmittel zur Sicherstellung der Heilung von Beanstandungen. Leistungsgläubiger des (Sub...)unternehmers bist Du m.E. in keinster Weise, und auch nicht legitimiert, auf den Auftraggeber einzuwirken, dem Auftragnehmer "Beine zu machen", eine Preisminderung zu verlangen oder ähnliches [Privatmeinung eines Kaufmannes aber Nichtjuristen, keine Rechtsberatung]. HilfeHilfe 07.07.2023 07:08
Moin, du kannst froh sein das die Kosten schnellstmöglich an dich weitergeleitet werden. Mehr Chancen hast du nicht.
hanghaus2023 07.07.2023 10:08
Sei froh, das Dir die Strasse nicht gehört.
jrth2151 07.07.2023 13:17
Was sagt denn die Gemeinde dazu? Die werden ja jemanden haben, der für das Projekt verantwortlich ist. Vielleicht einfach alle mal eine Mail an die Abteilung, den AP, schicken.
Wenn da dann 10-20 Beschwerdemails eintreffen, tut sich da vielleicht was und jemand kommt schauen.
Wenn da dann 10-20 Beschwerdemails eintreffen, tut sich da vielleicht was und jemand kommt schauen.
xxsonicxx 07.07.2023 13:53
Na immer locker bleiben.
Die Gemeinde als AG und das sofern beauftragte Ing.Büro usw.usw. werden die Mängel schon rügen und auf Ausbesserung / Beseitigung von seiten
des AN bestehen. Sei es während der Bauphase und auch bei der ganz normalen Abnahme des Neubaugebietes.
Ganz normaler Ablauf und gang und gebe....
Sprich als normaler Grundstücksbesitzer hat man damit nix am Hut und setzt sich dafür lieber chillig mit nem Kaltgetränk auf seine neue Terrasse ;-)
...sofern schon vorhanden
Die Gemeinde als AG und das sofern beauftragte Ing.Büro usw.usw. werden die Mängel schon rügen und auf Ausbesserung / Beseitigung von seiten
des AN bestehen. Sei es während der Bauphase und auch bei der ganz normalen Abnahme des Neubaugebietes.
Ganz normaler Ablauf und gang und gebe....
Sprich als normaler Grundstücksbesitzer hat man damit nix am Hut und setzt sich dafür lieber chillig mit nem Kaltgetränk auf seine neue Terrasse ;-)
...sofern schon vorhanden