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dedieter
Hallo zusammen,
ich benötige eine Einschätzung zur Instandsetzung einer Kellerwand aus Stampfbeton bei meinem Einfamilienhaus.
Objektdaten:
Nach dem vollständigen Entfernen des Innenputzes zeigt sich, dass der Stampfbeton in mehreren Bereichen seine Bindigkeit weitgehend verloren hat. Der Beton ist:
Zielsetzung:
Eine partielle Erneuerung der geschädigten Wandbereiche durch Neu-Betonieren, ohne Fundamentunterfangung, ohne Komplettabriss der Wand.
Gedanklich stelle ich mir folgendes Vorgehen vor:
Nach meiner Einschätzung kommen dafür ausschließlich infrage:
Ist eine partielle Erneuerung der unteren 50cm der Wand durch Neubeton auf porösem Stampfbeton Fundament sinnvoll – oder handelt es sich dabei zwangsläufig nur um eine temporäre Lösung mit Restrisiko?
Vielen Dank vorab!
ich benötige eine Einschätzung zur Instandsetzung einer Kellerwand aus Stampfbeton bei meinem Einfamilienhaus.
Objektdaten:
- Baujahr: 1963
- Bauweise: Stampfbeton, vermutlich B120
- Betroffen: Kellerwand inkl. angrenzendem Fundamentbereich der Wand
- Durchfeuchtung: bis zur Horizontalsperre
- Schadensbild: starke Zemententmischung / Zementauswaschung → Beton bröselig
Nach dem vollständigen Entfernen des Innenputzes zeigt sich, dass der Stampfbeton in mehreren Bereichen seine Bindigkeit weitgehend verloren hat. Der Beton ist:
- mechanisch sehr leicht zerstörbar
- mit dem Hammer problemlos abzutragen
- ausgeprägt kiesnesterartig
- lokal so weich, dass Material eigenständig herausbricht
Zielsetzung:
Eine partielle Erneuerung der geschädigten Wandbereiche durch Neu-Betonieren, ohne Fundamentunterfangung, ohne Komplettabriss der Wand.
Gedanklich stelle ich mir folgendes Vorgehen vor:
- abschnittsweiser Abtrag des geschädigten Stampfbetonn bis zur Horizontalsperre
- Freilegen von tragfähigem Bestand
- ggf. rückverankern / Schubverbund herstellen (Dübel, Bewehrungsanschlüsse)
- Neu-Schalen
- Neu-Betonage in Abschnitten (Pilgerschrittverfahren)
- Ist eine solche partielle Erneuerung einer Stampfbetonwand grundsätzlich technisch zulässig und dauerhaft tragfähig?
- Ab welchem Punkt gilt Alt-Stampfbeton als nicht mehr sanierungsfähig, sondern nur noch als Füllmaterial ohne statische Funktion?
- Ist das Pilgerschrittverfahren bei einer Kellerwand dieser Bauart üblich bzw. statisch vertretbar?
- Ab wann wird der Zustand statisch kritisch, wenn die Wand lokal mit Handwerkzeug stark zerstörbar ist?
Nach meiner Einschätzung kommen dafür ausschließlich infrage:
- Fachbetriebe für Betoninstandsetzung
- Bauunternehmen mit Altbau-Statik-Erfahrung
Ist eine partielle Erneuerung der unteren 50cm der Wand durch Neubeton auf porösem Stampfbeton Fundament sinnvoll – oder handelt es sich dabei zwangsläufig nur um eine temporäre Lösung mit Restrisiko?
Vielen Dank vorab!