Stampfbeton (Bj. 1963) stark degradiert, partielle Wand-Erneuerung durch Neu-Betonieren

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dedieter

Hallo zusammen,

ich benötige eine Einschätzung zur Instandsetzung einer Kellerwand aus Stampfbeton bei meinem Einfamilienhaus.

Objektdaten:
  • Baujahr: 1963
  • Bauweise: Stampfbeton, vermutlich B120
  • Betroffen: Kellerwand inkl. angrenzendem Fundamentbereich der Wand
  • Durchfeuchtung: bis zur Horizontalsperre
  • Schadensbild: starke Zemententmischung / Zementauswaschung → Beton bröselig
Schadensbeschreibung:
Nach dem vollständigen Entfernen des Innenputzes zeigt sich, dass der Stampfbeton in mehreren Bereichen seine Bindigkeit weitgehend verloren hat. Der Beton ist:
  • mechanisch sehr leicht zerstörbar
  • mit dem Hammer problemlos abzutragen
  • ausgeprägt kiesnesterartig
  • lokal so weich, dass Material eigenständig herausbricht
Die Wand ist somit stellenweise nicht mehr als tragfähiger Beton im klassischen Sinne zu bewerten, sondern eher als loses Zuschlagsmaterial mit minimaler Restbindung.

Zielsetzung:
Eine partielle Erneuerung der geschädigten Wandbereiche durch Neu-Betonieren, ohne Fundamentunterfangung, ohne Komplettabriss der Wand.

Gedanklich stelle ich mir folgendes Vorgehen vor:
  • abschnittsweiser Abtrag des geschädigten Stampfbetonn bis zur Horizontalsperre
  • Freilegen von tragfähigem Bestand
  • ggf. rückverankern / Schubverbund herstellen (Dübel, Bewehrungsanschlüsse)
  • Neu-Schalen
  • Neu-Betonage in Abschnitten (Pilgerschrittverfahren)
Meine konkreten Fachfragen:
  1. Ist eine solche partielle Erneuerung einer Stampfbetonwand grundsätzlich technisch zulässig und dauerhaft tragfähig?
  2. Ab welchem Punkt gilt Alt-Stampfbeton als nicht mehr sanierungsfähig, sondern nur noch als Füllmaterial ohne statische Funktion?
  3. Ist das Pilgerschrittverfahren bei einer Kellerwand dieser Bauart üblich bzw. statisch vertretbar?
  4. Ab wann wird der Zustand statisch kritisch, wenn die Wand lokal mit Handwerkzeug stark zerstörbar ist?
Welche Fachfirmen sind dafür geeignet?
Nach meiner Einschätzung kommen dafür ausschließlich infrage:
  • Fachbetriebe für Betoninstandsetzung
  • Bauunternehmen mit Altbau-Statik-Erfahrung
Kernfrage:
Ist eine partielle Erneuerung der unteren 50cm der Wand durch Neubeton auf porösem Stampfbeton Fundament sinnvoll – oder handelt es sich dabei zwangsläufig nur um eine temporäre Lösung mit Restrisiko?

Vielen Dank vorab!
Kellerwand mit Loch im Putz und Schutt aus Betonbruch

Exponierte Wand mit Putzbruch, erdiges Material und sichtbare Baumaengel im Innenbereich
 
N

Nauer

Hi Dieter,

dein Plan mit dem Pilgerschrittverfahren ist ja ganz nett, ich würde da aber drauf achten, wie stabil der verbleibende Bestand wirklich ist. Die Frage, wie tragfähig der alte Stampfbeton noch ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Je nachdem, wie tief die Zementauswaschung schon fortgeschritten ist, könnte der noch verbleibende Beton durchaus als Füllmaterial herhalten, aber nicht unbedingt als statisch tragfähig. Und eine Wand, die sich mit dem Hammer schon leicht zerstören lässt, hat oft nicht mehr viel zu bieten, was den Begriff „tragfähig“ verdient.

Wobei es hier auch auf die Frage ankommt, wie stark die Belastung insgesamt ist. Ist der Wandbereich primär Lastabtragend oder geht’s um weniger kritische Stellen? In vielen Fällen kommt es zu einer „Zersetzen“ von dem alten Beton, bis er nur noch als Mörtelmasse zu betrachten ist. Aber bei der Entscheidung, ob eine partiell erneuerte Wand tatsächlich noch für Jahrzehnte funktioniert oder nur als „längerfristige Übergangslösung“ taugt, gibt es keine simple Antwort.

Und zu deiner Frage, welche Firmen da in Frage kommen – nur Fachbetriebe für Betoninstandsetzung wären ideal. Viele Bauunternehmen, die nicht auf Altbau-Statik spezialisiert sind, könnten sich schwer tun, hier wirklich langfristig tragfähige Lösungen zu bieten. Gerade in diesem Bereich muss einfach extrem sauber gearbeitet werden, weil der alte Beton ja durch die Zemententmischung keine gleichmäßige Konsistenz mehr hat.

Daher meine Frage an dich: Wie kritisch siehst du den statischen Aspekt der restlichen Wand? Sollte da eigentlich nicht schon längst der erste Riss sichtbar sein, wenn die Wand wirklich stark zerstörbar ist?

Viel Erfolg!
 
Zuletzt aktualisiert 05.12.2025
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