Stadt will Strasse auflösen und bietet die Fläche zum Kauf an

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Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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11ant

11ant

Also es geht um die Strasse oberhalb des Hauses
Nee, das nützt eigentlich nur als Flurkarte mit Flurstücknrn. etcetera, ein Bild sagte selbst wenn besser erkennbar Außenstehenden praktisch nichts "verwertbares".

mein Hinterausgang (brauche ich vor allem fürs Rad) würde dann direkt bei denen im Garten münden (d.h. ich könnte den dann nicht mehr nutzen),
Wie ist denn der Stand des Einziehungsverfahrens (die Fläche müßte ja entwidmet werden, nebst Anhörung / Einspruchsrechten der Betroffenen) ?
 
M

Mottenhausen

Wenn du planst das Haus zu verkaufen, wäre es trotzdem eine Überlegung wert, da so eine zusätzliche Stellfläche am Haus sowie eine kleine Grünfläche (und sei es nur ein Hochbeet) den Wert deutlich steigern dürfte. Es könnte sein du bekommst die Investition dann doppelt zurück!
 
K

Kalle73

Ja, es macht durchaus SInn um den Wohnwert zu steigern, als ich damals das Haus gekauft hatte und kein Stellplatz vorhanden war, war das auch eher ein negativer Punkt, das Haus war aber halt sehr günstig zu haben vor 7 Jahren Ich werd einfach mal schauen was die für das ganze haben möchten und was der Nachbar sagt....
 
M

Maria16

Wenn du kaufen willst, klär, ob die Straße wirklich eingezogen wird. Nicht, dass du sie offen für Dritte und verkehrssicher halten musst. Mir persönlich wäre es lieber, der jetzige Belag würde auf Kosten der Stadt entsorgt und ich könnte ggf. mit Rasengittersteinen selbst was Neues herstellen. Ansonsten musst du immer hoffen, dass der Belag NIEMALS von dir entfernt werden muss, da je nach Alter und Kontaminierung die Entsorgung ordentlich ins Geld geht.
 
11ant

11ant

Wenn du kaufen willst, klär, ob die Straße wirklich eingezogen wird. Nicht, dass du sie offen für Dritte und verkehrssicher halten musst.
Ja, ich glaube, das ist hier noch nicht ganz klar. Der TE will ja die Fläche als sein Grundstück zu seiner freien Verfügung hinzubekommen, und nicht als seinen Anteil an einer Privatstraße, die aber noch mit Wegerechten Dritter belastet ist und so weiter.

Der normale Weg, der aber nicht von selbst geschieht, ist folgender: Gemeinde als Unterhaltungsträger - oder interessierter Anlieger der die Fläche haben will - fragt, ob man diesen Weg als Öffentlichkeit überhaupt (noch) braucht. Dann wird der zur Entwidmung aufgeboten (Vorsicht: eventuell nur öffentlich, statt daß jeder Betroffene angeschrieben würde ! - das weiß ich nicht so genau). Nachdem die Betroffenen ihren Senf dazu gegeben haben, muß der Gemeinderat die Einziehung der Fläche noch förmlich beschließen.

Die Gemeinde muß natürlich klären, ob ihr die Flurstücke abgekauft würden: sie kann ja keines behalten, an das sie dann nicht mehr herankommt ;-)

Und im Gegensatz zum Bau der Straße, wo die benötigten Flächen enteignet werden können, kann sie hier niemanden zwingen, die Flächen haben zu wollen.

Die typische Initiative geht daher von einem der Anlieger aus, der die Fläche haben will - meist am liebsten im Ganzen*. U.a. deswegen sage ich ja, bring´ mal eine Flurkarte. Bislang wissen wir ja garnicht, ob "Deine Teilstrecke" überhaupt ein eigenes Flurstück wäre. Äußerst unüblich wäre, die Straße dafür erst zu parzellieren.

*) auch mit der Konsequenz, die Fläche dann allein zu haben, ohne den Nachbarn Wegerechte anzubieten.
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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