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ᐅ Spengler hat undichte Arbeit geleistet - Wand nass


Erstellt am: 24.05.15 12:12

tulamidan24.05.15 12:12
Hallo

Wir haben unser Haus gedämmt und darum musste der Spengler unser Fallrohr etwas von der Wand wegbringen. Dazu hat er oben unter dem Dach eine 90° abzweigung eingebaut, um das Rohr ca. 30cm von der Wand wegzubekommen. diese Abzweigung liegt in der Dämmung und ich vermute, dass es dort eine Undichtigkeit gibt.

Ich kann von außen an der Wand eine Kupferfarbene (Grünspan) Tropfnase sehen. Dazu habe ich im Innenraum eine feuchte Wand. Es hat sich eine Blase unter dem Putz gebildet und es schimmelt.

Wie kann ich jetzt vorgehen, dass der Schaden reguliert wird? Der Spengler ist ja Haftbar für seine Arbeit und eigentlich auch die Folgeschäden - nur hatten wir schon einige Probleme mit dem Spengler und ich habe keinen Grund anzunehmen, dass er den Fehler und die Folgeschäden unkompliziert reguliert.

Wie sollte ich vorgehen, damit zweifelsfrei klar wird, dass er den Schaden zu regulieren hat, aus der Nummer auch nicht rauskommt und mir keine Kosten dadurch entstehen?
Username_wahl24.05.15 14:30
Ich würde mir einen Sachverständigen holen und mir von diesem den Schaden bestätigen und dokumentieren lassen.
EveundGerd24.05.15 19:47
Das wäre auch mein Weg.
Voki124.05.15 19:59
tulamidan schrieb:
Wie sollte ich vorgehen, damit zweifelsfrei klar wird, dass er den Schaden zu regulieren hat, aus der Nummer auch nicht rauskommt und mir keine Kosten dadurch entstehen?

Zunächst sollte die tatsächliche Ursache ergründet werden. Dabei kann ein Sachverständiger wirklich eine gute Hilfe sein. Dann sollte mit dem Unternehmer gesprochen werden. Möglicherweise beseitigt er den Mangel dann auch sofort. Reagiert er hier so, wie Ihr das vermutet, dann fordert ihn unter Nennung einer angemessenen Frist zur Beseitigung des Mangels auf (schriftlich, Brief, Einschreiben, Rückschein). Wenn das erledigt ist und es ist fruchtlos verlaufen, dass reagiert Ihr selbst bitte gar nicht, sondern geht mit den Unterlagen zu einem Fachanwalt für Baurecht und besprecht mit diesem die weitere Vorgehensweise.
Bauexperte25.05.15 09:57
Hallo,
tulamidan schrieb:

Wie kann ich jetzt vorgehen, dass der Schaden reguliert wird? Der Spengler ist ja Haftbar für seine Arbeit und eigentlich auch die Folgeschäden - nur hatten wir schon einige Probleme mit dem Spengler und ich habe keinen Grund anzunehmen, dass er den Fehler und die Folgeschäden unkompliziert reguliert.

Wie sollte ich vorgehen, damit zweifelsfrei klar wird, dass er den Schaden zu regulieren hat, aus der Nummer auch nicht rauskommt und mir keine Kosten dadurch entstehen?
Ich möchte meinen Vorpostern ein wenig widersprechen.

Räume dem Spengler erst die Möglichkeit der Nachbesserung ein, bevor Du einen Gutachter hinzuziehst. Dazu solltest Du ihn mit ERSch anschreiben und ihm den Sachverhalt schildern und um Beseitigung des Schadens auffordern. Erst wenn er bei - erneutem Anschreiben - nicht reagiert, einen Gutachter einschalten um im weiteren Verlauf den, von Voki beschriebenen Weg gehen.

Auch, wenn Dein Verhältnis zum Spengler nicht das beste zu sein scheint, bedeutet es nicht zwangsläufig, daß er sich einer Nachbesserung per se verweigert. Sprechenden Menschen kann immer geholfen werden 😉

Grüße, Bauexperte
Voki125.05.15 10:57
Bauexperte schrieb:
Ich möchte meinen Vorpostern ein wenig widersprechen.

Widerstand ist zwecklos. Du wirst assimiliert werden.
spenglerfolgeschädennachbesserunggutachter