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ᐅ Sachverständiger Abnahme Mängel Erfahrung Protokoll


Erstellt am: 09.07.19 23:01

Illya-Berlin 09.07.19 23:01
Hallo zusammen,

für uns wird das Thema Bausachverständiger nun auch aktuell. Wir hoffen, hier neue Erkenntnisse zu sammeln. Für eure Erfahrungswerte und Meinungen wären wir sehr dankbar.

Also wir wohnen in Berlin und planen, eine Stadtvilla mit der Firma „City-Haus“ in Brandenburg zu bauen (vorgefertigte massive Blähton-Wandelemente + Mineralwolle + Klinker). Meine Recherche ergab, dass diese Hausbaufirma in diesem Forum fast in keinem Thema erwähnt wird, d.h. viele dürften sie nicht kennen.

Leider haben wir es zu spät erkannt (erst jetzt), dass die Einbeziehung eines Bausachverständigen bereits VOR Vertragsunterzeichnung – vor allem wegen Prüfung des Vertrages und der Bauleistungsbeschreibung + Vertragsverhandlung empfehlenswert / notwendig gewesen wäre. Es ist aber so wie es ist. Wir haben bereits eine Baugenehmigung. In ca. 2-3 Monaten können die Erdarbeiten beginnen.

Das heißt, es wurde noch nichts gebaut. Wir möchten nun, dass ein Bausachverständiger unser Bauvorhaben ab jetzt und bis zur Abnahme + 1 Termin vor Ablauf der Gewährleistung begleitet.

Leider kennen wir als Unerfahrene keinen Bausachverständigen. Kennt jemand einen guten durch eigene unmittelbare Erfahrung? Kann jemand einen guten Bausparvertrag in der Region Berlin/Brandenburg/Barnim empfehlen?

Das Angebot vom Bauherren-Schutzbund ist uns bekannt. Wir möchten auch andere Bausparvertrag berücksichtigen. Ganz wichtig sind reale Erfahrungswerte, denn wir haben schon eine sehr schlechte Erfahrung mit einem empfohlenen (!) Bodengutachter gemacht.

Vielen Dank im Voraus!

Boefis2019 18.07.19 09:53
Hallo, mit einem Sachverständigen kann ich leider nicht dienen. Aber kannst du mir vielleicht eure bisherigen Erfahrungen mit City-Haus kurz schildern, da wir die Firma ebenfalls in Betracht ziehen. Vielen Dank vorab.

KlaRa 05.09.19 15:23
Hallo Fragesteller oder Fragestellerin.
Da der Bauträger grundsätzlich ein mangelfreies Gewerk zu übergeben hat stellt sich die Frage, aus welchem Grund ein allgemeiner Bausachverständiger, der (zumindest rein theoretisch) sämtliche Gewerke, die bei der Neuerrichtung eines Objektes notwendig werden, kennen muss, von der Dachgaube über Abdichtungen bis hin zu Bodenbelägen, direkt mit eingbezogen werden soll.
Letztendlich ist es ja so, dass für jedes Gewerk öbv Sachverständige existieren, die sich bis ins Detail mit den sich in ihrem Vereidigungstenor auch ständig wechselnden Anforderungen auskennen. Ein allgemeiner Bausachverständiger kann das in den überwiegenden Fällen einfach nicht (so meine Erfahrung eben als Sachverständiger speziell der Fußbodentechnologie).
Alleine schon aus Kostengründen wäre also ggf. erst im "Fall der Fälle" der entsprechend spezialisierte Sachverständige einzuschalten, damit das Ganze auch effektiv (und im Zweifelsfall gerichtsverwertbar) ist.
Dies nur als Hinweis.
Gruß: KlaRa

guckuck2 05.09.19 17:29
Aus Gründen der Qualitätssicherung, darf man wohl annehmen.
Den Fall der Fälle erkennt der Bauherr doch sonst erst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.

KlaRa 05.09.19 18:25
guckuck2 schrieb:

Aus Gründen der Qualitätssicherung, darf man wohl annehmen.
Den Fall der Fälle erkennt der Bauherr doch sonst erst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.
Das ist richtig. Aber er stürzt dabei ja nicht in das Vakuum der Rechtlosigkeit sondern wird durch das Netz der Gewährleistungsphase aufgefangen, wenn sich ein Gewerk als bemängelungswürdig herausstellt.
Um jedoch dem Bauherren die sicherlich nicht unerheblichen Kosten, welche für eine "Qualitätssicherung", die sicherlich als eine solche nicht jene einer täglich anwesenden Bauaufsicht mit Dokumentationsverpflichtung erfüllen kann, aufzubürden, sollte man im Vertrauen auf die ordnungsgemäße Ausführung nicht vorher den Bären zu erlegen suchen, welcher das Schlachtfeld noch gar nicht betreten hat.
Mir sind die Risiken (nicht aus eigener Praxis) bekannt, welche einen baubegleitenden und täglich auf der Baustelle befindlichen Sachverständigen durchaus die Existenz kosten können.
Aber überlassen wir die Entscheidung dem Fragesteller. Und diese kann und wird nicht falsch sein. Gegebenenfalls nur sehr kostenintensiv ....
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