ᐅ Riss in 60x60 Wohnzimmerfliesen über mehrere Fliesen. Erfahrungen?
Erstellt am: 25.12.23 11:26
djb-computer25.12.23 11:26
Hi zusammen,
Doppelhaushälfte von 2010, (alles vom Bauträger, bzw. dessen Fachhandwerker gebaut, also keine Laienarbeit), Böden sind gefliest mit 60x60 Fliesen.
Jetzt habe ich mitten im Wohnzimmer einen (Spannungs?-)Riss über 3 Fliesen.
Könnt ihr mir hier mit eurem Schwarmwissen Tipps geben?
Ist das ein Fall für irgendeine Versicherung?
Kann/muss man das ausbessern (zum Schutz der Bausubstanz)? Wenn ja wie?
Muss man Ursachenforschung betreiben?
Bilder anbei.
(Sorry hatte keine Lust zu Putzen vor den Fotos 🙂 😉
Danke im Voraus und frohe Weihnachten zusammen




Doppelhaushälfte von 2010, (alles vom Bauträger, bzw. dessen Fachhandwerker gebaut, also keine Laienarbeit), Böden sind gefliest mit 60x60 Fliesen.
Jetzt habe ich mitten im Wohnzimmer einen (Spannungs?-)Riss über 3 Fliesen.
Könnt ihr mir hier mit eurem Schwarmwissen Tipps geben?
Ist das ein Fall für irgendeine Versicherung?
Kann/muss man das ausbessern (zum Schutz der Bausubstanz)? Wenn ja wie?
Muss man Ursachenforschung betreiben?
Bilder anbei.
(Sorry hatte keine Lust zu Putzen vor den Fotos 🙂 😉
Danke im Voraus und frohe Weihnachten zusammen
jens.knoedel26.12.23 09:48
djb-computer schrieb:
Könnt ihr mir hier mit eurem Schwarmwissen Tipps geben?Könnte durch eine (Dehnungs)Fuge im Estrich passiert sein.djb-computer schrieb:
Ist das ein Fall für irgendeine Versicherung?Nein, ein Fall für Pech oder dumm gelaufen.djb-computer schrieb:
Kann/muss man das ausbessern (zum Schutz der Bausubstanz)? Wenn ja wie?Können? Ja - alte Fliesen raus. Neue rein. Bestenfalls die Fuge aus dem Estrich übernehmen (falls das Problem daher kommt). Müssen? Nö, wenn Du mit der optischen Beeinträchtigung leben kannst.djb-computer schrieb:
Muss man Ursachenforschung betreiben?MICH würde es schon interessieren. Und ich würde persönlich auch nicht mit so einem Schadensbild dauerhaft leben wollen.P.S. Würde beim Bauträger mal nachfragen. Hatten mal Nachbarn, die haben auch nach 10 Jahren auf Kulanz noch einen Fliesenwechsel bekommen - mussten aber das Material stellen, was zum Glück noch im Keller lagerte (Fliesen).
Jesse Custer26.12.23 10:09
jens.knoedel schrieb:
P.S. Würde beim Bauträger mal nachfragen. Hatten mal Nachbarn, die haben auch nach 10 Jahren auf Kulanz noch einen Fliesenwechsel bekommen - mussten aber das Material stellen, was zum Glück noch im Keller lagerte (Fliesen).Das wäre auch mein erster Gedanke: hast Du noch Fliesen da?
Wenn ja, würde ich es vom Profi machen lassen - ob Du nach bald 14 Jahren noch mal zum Bauträger gehen möchtest, bleibt Dir überlassen.
Wenn nein, würde ich damit leben. Sauber ist es eh nicht, da fällt es nicht auf.
djb-computer26.12.23 11:27
Jesse Custer schrieb:
Das wäre auch mein erster Gedanke: hast Du noch Fliesen da?
Wenn ja, würde ich es vom Profi machen lassen - ob Du nach bald 14 Jahren noch mal zum Bauträger gehen möchtest, bleibt Dir überlassen.Danke euch. Ja ich habe noch 4 Pakete aller Fliesen im Keller. War damals so empfohlen. Dann lasse ich das machen sobald der Riss größer oder scharfkantig wird. Mir war nur wichtig, dass keiner meiner Familie irgendwann durch ein Loch, was sich auftut, in den Keller fällt.KlaRa26.12.23 17:26
Hallo Fragesteller.
Zunächst einmal folgende Aussage zu den bisherigen Antworten:
Eine Dehnungsfuge in Estrichen im Wohnungsbau werden primär zwischen verschiedenen Räumen angelegt, und zwar unterhalb des (späteren) Türblattes in öffentlichen Gebäuden, irgendwo im Türlaibungsbereich im privaten Wohnungsbau.
In öffentlichen Gebäuden bleiben diese Fugen frei, werden in den Oberbelag übernommen, in Privatobjekten haben die Bewegungsfugen nach dem Trocknen des Estrichs ihre Aufgabe erfüllt - und werden kraftschlüssig geschlossen.
Nun zu Deinem Fall:
Schauen wir uns die Rissbildung genau an, dann erkennen wir eine leichte keilförmige Verwölbung "nach unten".
Klassisches Schadensbild für einen Riss im daruner befindlichen Estrich.
Klassische Ursache für einen noch nicht verlegereichen (da nicht ausreichend trockenen) Estrich zum Zeitpunkt der Fliesenverlegung.
Damit hätten wir schon einmal den Punkt "Ursachenforschung" zweifelsfrei und ohne Ortstermin und ohne Prüfstellenöffnung abgehandelt!
Zur Sanierung:
Die schadensbehafteten Fliesen können nach dem Einschneiden der Fugen problemlos aufgenommen werden.
Weiter notwendige Maßnahmen ergeben sich aufgrund der dann im Estrich erkennbaren Rissbreite.
Üblicherweise wird der alte (feste) Fliesenkleber entfernt, ggf. der Riss durch Einschneiden leicht geöffnet (bis auf ca. 5mm Tiefe), der Staub gründlich abgesaugt und dann die Rissflanken mit einem dünnflüssigen Reaktionsharz wieder verschlossen.
Danach werden die neuen Fliesen eingesetzt.
Das alles ist kein Hexenwerk!
Ein Fall für eine Versicherung ist das keinesfalls. Und nach 10 Jahren auch kein Gewährleistungsfall gegenüber dem Fliesenleger.
Diese Gewährleistungsverpflichtung gilt üblicherweise nur 5 Jahre. Was sich (wiederum "üblicherweise") als ausreichend darstellt.
---------------------
Gruß in die Runde: KlaRa
Zunächst einmal folgende Aussage zu den bisherigen Antworten:
Eine Dehnungsfuge in Estrichen im Wohnungsbau werden primär zwischen verschiedenen Räumen angelegt, und zwar unterhalb des (späteren) Türblattes in öffentlichen Gebäuden, irgendwo im Türlaibungsbereich im privaten Wohnungsbau.
In öffentlichen Gebäuden bleiben diese Fugen frei, werden in den Oberbelag übernommen, in Privatobjekten haben die Bewegungsfugen nach dem Trocknen des Estrichs ihre Aufgabe erfüllt - und werden kraftschlüssig geschlossen.
Nun zu Deinem Fall:
Schauen wir uns die Rissbildung genau an, dann erkennen wir eine leichte keilförmige Verwölbung "nach unten".
Klassisches Schadensbild für einen Riss im daruner befindlichen Estrich.
Klassische Ursache für einen noch nicht verlegereichen (da nicht ausreichend trockenen) Estrich zum Zeitpunkt der Fliesenverlegung.
Damit hätten wir schon einmal den Punkt "Ursachenforschung" zweifelsfrei und ohne Ortstermin und ohne Prüfstellenöffnung abgehandelt!
Zur Sanierung:
Die schadensbehafteten Fliesen können nach dem Einschneiden der Fugen problemlos aufgenommen werden.
Weiter notwendige Maßnahmen ergeben sich aufgrund der dann im Estrich erkennbaren Rissbreite.
Üblicherweise wird der alte (feste) Fliesenkleber entfernt, ggf. der Riss durch Einschneiden leicht geöffnet (bis auf ca. 5mm Tiefe), der Staub gründlich abgesaugt und dann die Rissflanken mit einem dünnflüssigen Reaktionsharz wieder verschlossen.
Danach werden die neuen Fliesen eingesetzt.
Das alles ist kein Hexenwerk!
Ein Fall für eine Versicherung ist das keinesfalls. Und nach 10 Jahren auch kein Gewährleistungsfall gegenüber dem Fliesenleger.
Diese Gewährleistungsverpflichtung gilt üblicherweise nur 5 Jahre. Was sich (wiederum "üblicherweise") als ausreichend darstellt.
---------------------
Gruß in die Runde: KlaRa
Mötelly26.12.23 17:55
Erst einmal beim Bauträger nachfragen bzw. Anbieter. Vielleicht liegt ja auch Pfusch vor. Dann wäre es eher ein Fall für den Gutachter
Ähnliche Themen