Pflichten des Architekten bei Ausschreibung

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merlin83

Hallo! Ich schloss einen Projektvertrag mit einer GmbH, also keinen klassischen Architektenvertrag. Innerhalb dieses Projektvertrages wurde ein Architekt mit Untervollmacht ausgestattet.
Da versucht wohl irgendjemand seine Haftung einzuschränken...was sich grds. schwierig gestaltet. Wie seit ihr denn auf die GmbH gekommen. Habt Ihr mal die genannten Referenzen dazu befragt, wie sie damit umgegangen sind.

Meine pers. Meinung zu solchen Konstrukten verkneife ich mir....
 
Zuletzt aktualisiert 03.05.2024
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