Wenn der AG nicht ca. die Hälfte der KV zahlen müsste, würde er das aber evtl. als Gehalt darauf legen. Der AG kalkuliert ja immer mit den gesamten Personalkosten...
Da wird nichts geteilt. Der Arbeitgeber zahlt was er muss (sei es laut Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Gesetz), damit der Arbeitnehmer die Arbeit macht. Im Umkehrschluss heißt das, dass sämtliche Lohnkosten (also Brutto + Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungen + soweit vorhanden vermögenswirksame Leistungen und/oder betriebliche Altersvorsorge, Jobticket, Kantinenzuschuss etc. pp.) vom Arbeitnehmer zu erarbeiten sind. Daher halte ich den Begriff Arbeitgeberanteil für Augenwischerei. Das einzig gute daran ist, dass eine Betragserhöhung automatisch zu einer (halben) Lohnerhöhung führt(e). Damals, bevor der "Arbeitgeberanteil" eingefroren wurde.
Man sollte als verständiger Mensch daher stets auch mal das gesamte Brutto im Blick haben und alle Abgaben in voller Höhe ansehen.
Und was bringt es mir als normaler Arbeitnehmer, wenn ich das Brutto dann sehe? Egal, wohin ich gehe, ich werde meine xx Prozent an Abgaben z. B. für die Krankenkasse zahlen.
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024 Im Forum Bau-Förderung / KfW-Förderung / Zuschüsse Hausbau gibt es 807 Themen mit insgesamt 16721 Beiträgen